Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll186. Sitzung, 19. Juni 2017 / Seite 77

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sen gesetzlichen Schritten wird nun die Möglichkeit eingeräumt, dass eine Schule in der Eigenverantwortung selbst Maßnahmen setzen kann.

Ich möchte Ihnen ein praktisches Beispiel anhand der Schülerzahlen sagen. Wenn ich Klassen mit 25 oder 26 Kindern teilen kann und eine große Turnhalle habe – wie die meisten Gemeinden ihren Schulen großzügige Turnhallen zur Verfügung gestellt ha­ben –, was hindert mich daran, zum Beispiel im Turnunterricht zwei Klassen zusam­menzulegen? Ich kann dann bessere Spiele, dieselben Bewegungsübungen machen und schaffe damit Ressourcen für andere Bereiche, für die tägliche Turnstunde zum Bei­spiel, für andere Maßnahmen. Solche Möglichkeiten brauche ich nicht umständlich über Schulversuche und so weiter zu beantragen, denn hier besteht nun konkret die Mög­lichkeit, am eigenen Standort das Beste zu tun.

Das betrifft auch die ganztägige Betreuung. Das weiß weder Wien noch Graz, Salzburg oder Bregenz besser als der jeweilige Schulstandort: Wie kann ich eine ganztägige Be­treuung meiner Kinder mit den Rahmenbedingungen, die gegeben sind, mit NGOs und anderen Vertretern, mit Schwerpunkten von Vereinen, optimal gestalten? Und hier sol­len wir jene Freiheit haben, für jene 20 Prozent, die, wie wir jetzt sagen, zum Schluss auf der Strecke bleiben, entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Unser Ziel ist – Ha­rald Walser und ich streiten immer, wer den Satz zuerst gesagt hat –, kein Kind soll auf der Strecke bleiben. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir auch tatsächlich die Möglichkeiten schaffen, dass jene Chancengerechtigkeit bekommen, die von zu Hause aus – aus welchen Gründen immer – nicht diese Möglichkeit hatten oder haben, weil ent­weder die Mutter arbeiten gehen wollte oder musste oder kein Geld für eine Nachhilfe vorhanden ist, die das Kind brauchen würde und wofür die Schule die Voraussetzun­gen nicht hat. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Oder weil das Geld für eine Privatschule nicht reicht!)

Wenn ich aber diese Voraussetzungen schaffen kann, wenn ich mit den entsprechen­den Ressourcen, mit den entsprechenden autonomen Möglichkeiten der Schule die Frei­heit gebe, das für die ihr anvertrauten Schüler zu schaffen, dann habe ich einen wichti­gen Schritt gesetzt, um endlich zu einer Chancengerechtigkeit zu kommen. (Abg. Dr. Wal­ter Rosenkranz: Wo steht das drinnen?) – Sie müssen es sich halt durchlesen, und Sie müssen auch zwischen den Zeilen lesen können. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Ich lese dir vor, was da drinnen steht!)

Das sage ich Ihnen als Praktiker, der die Verhandlungen zu diesem Gesetz aus der Er­fahrung der Praxis heraus, als Vater, als Lehrer, als Schulleiter miterlebt hat. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Deshalb sage ich aus tiefster Überzeugung: Es ist nicht das Gelbe vom Ei, aber es ist ein wichtiger Schritt, um die Chancen für unsere Kinder deutlich erhöhen zu können und den Schlagwörtern „Schulautonomie“ und „Individualisierung“ endlich einen weite­ren Ruck in Richtung Umsetzung zu geben. Es ist noch nicht der endgültige, aber es ist ein weiterer wichtiger Schritt. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, Grünen sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klub­obmann Lugar zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


14.47.32

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Vielen Dank, Herr Präsident! – Der Kol­lege von der SPÖ hat gesagt, dass es, wenn die Kinder in die Volksschule kommen, bis zu drei Jahren Unterschied gibt. Das würde bedeuten, dass ein Kind auf dem geistigen Stand eines Dreijährigen in die Volksschule gelassen wird.

 


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