Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 49

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 und 5, 6 bis 10, 11 und 12, 14 bis 16, 18 bis 20, 21 und 22, 23 bis 26, 30 bis 33, 34 bis 37 sowie 38 bis 40 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgenden Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie NEOS und Team Stronach je 52 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages-ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 26 Minuten, darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.25.561. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1644 d.B.): Änderung des Artikels 124 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (1701 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


10.26.23

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Kurz! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Internationale Strafgerichtshof, eingeführt im Jahr 1998, im Jahr 2002 dann in Gültigkeit gesetzt, ist ein sehr wichtiges Instrument, wenn es darum geht, die größten internationalen Verbrechen abzuurteilen.

Wofür ist er zuständig? – Er ist zuständig für Völkermord, für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für Kriegsverbrechen. Dass es nach langen Diskussionen gelungen ist, im Jahr 1998 diesen Gerichtshof einzuführen, ist ein wirklicher Fortschritt. Der große Wermutstropfen dabei ist aber, dass wichtige Länder wie die USA, Russland oder China diesem Gerichtshof leider noch nicht – ich sage: noch nicht – beigetreten sind. Es wäre höchst an der Zeit, dass dieser Gerichtshof auch für diese Staaten zuständig wäre.

Inzwischen sind 124 Staaten Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofes, er arbeitet. Seinen Sitz hat er in den Niederlanden, in Den Haag. Es wurden auch schon einige Fälle behandelt; ich möchte exemplarisch zwei nennen: Verurteilt wurde der ehemalige Vizepräsident des Kongo; Jean-Pierre Bemba ist im Juli 2007 vom Inter­nationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen worden. Bemba sei als oberster Befehlshaber


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