Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 50

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einer Miliz schuldig für Morde, massenhafte Vergewaltigungen und Plünderungen in der Zentralafrikanischen Republik verurteilt worden.

Zweites Beispiel: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den Kriegs­verbrecher Thomas Lubanga im März 2012 schuldig gesprochen. Zwischen 2002 und 2003 hatten Truppen, die unter dem Kommando Lubangas standen, zahlreiche Kinder unter 15 Jahren aus ihren Häusern und aus Schulen verschleppt, militärisch ausge­bildet und in den Krieg geschickt. Dass das von der internationalen Gemeinschaft nicht geduldet wird, dass das einem Gerichtshof zugeführt wird, ist wichtig und ist notwen­dig.

Ich darf als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates noch Fol­gen­des hinzufügen: Wir haben den Europarat geschaffen, um unsere Werte der Menschlichkeit zu verteidigen. Dafür gibt es den Europäischen Gerichtshof für Men­schenrechte, und dort ist die Individualbeschwerde möglich. Wenn nun mit dem Internationalen Strafgerichtshof Massenmorde, Völkermorde abgeurteilt werden, dann ist das ein Instrument gegen diese Staaten, gegen solche Verbrecher. Das ist ein weiterer Lückenschluss in der Gesetzgebung.

In diesem Sinne bin ich froh darüber, dass die Regelung hinsichtlich der Schonfrist von sieben Jahren, die aber in Wirklichkeit noch nie ausgenutzt wurde, jetzt novelliert wird, also dass dieses Statut verbessert wurde. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


10.30.07

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Wurm hat in einem recht: dass es gut sein könnte; sie hat es ein bisschen anders formuliert und gesagt, es ist gut und es ist ein Erfolg. – Es hätte ein Erfolg werden können, aber der Internationale Strafgerichtshof ist ein eklatanter Misserfolg gewesen. Den einzigen Erfolg, den er verzeichnet hat, ist, dass dieses Gremium circa 1,1 Milliarden an Kosten seit seiner Gründung im Jahr 2002 verursacht hat; aber was er gebracht hat, ist so gut wie nichts. Er ist mittlerweile ein interner Gerichtshof zur Aburteilung gestürzter oder entmachteter Politiker, Milizenführer und Präsidenten im schwarzafrikanischen Teil unserer Erde. – Ich muss leider schwarz­afrikanisch sagen, denn das ist ein Faktum.

Die einzige Voruntersuchung, die dieser Gerichtshof außerhalb Schwarzafrikas durch­geführt hat, war betreffend die Vorgänge in Georgien im Jahr 2008, es ist aber bei allgemeinen Voruntersuchungen geblieben. Die wichtigsten Staaten sind, genauso wie bei der Landminenkonvention, nicht nur nicht Mitglied, sondern bekämpfen den Gerichts­hof und machen ihn lächerlich, beispielsweise die USA. Sie sagten, Sie hoffen, dass diese beitreten werden: Die USA haben ihr Beitrittsgesuch nicht nur zurück­gezogen, sondern im Jahr 2002 unter Clinton den sogenannten American Service-Members’ Protection Act verabschiedet, der vorsieht, dass man amerikanische Staats­bürger auch durch militärische Intervention – das heißt: gewaltsam und bewaffnet – dem Zugriff dieses Gerichtshofes entziehen kann. Die USA haben mit allen wichtigen Mitglied- und Signatarstaaten dieser Organisation bilaterale Abkommen dahin gehend geschlossen, dass amerikanische Staatsbürger ausgenommen sind.

Die Ukraine zum Beispiel – das ist auch hochinteressant (Zwischenruf der Abg. Bayr) – hat auch nicht unterschrieben, hat aber eine temporäre Zulassungserklärung abgegeben, dass der Gerichtshof Verbrechen zwischen November 2013 und Februar


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