Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 51

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2014, dem Ende der Janukowitsch-Zeit, ausnahmsweise untersuchen darf. Er darf sonst nichts untersuchen, aber die jetzige Regierung hat eine Sonderregelung erlas­sen, dass er die Janukowitsch-Zeit untersuchen soll. Das hat aber nichts genützt, es wurden trotzdem keine Ermittlungen gegen Janukowitsch eingeleitet.

So könnte man die Liste fortsetzen. Die Schwarzafrikaner beginnen bereits auszu­treten, Südafrika ist ausgetreten, Burundi ist ausgetreten. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bayr.) – Burundi ist ausgetreten, Südafrika ist ausgetreten, das Einzige, was noch nicht geschehen ist, ist, dass das dortige Parlament den Austritt noch nicht ratifi­ziert hat. Die Afrikanische Union debattiert seit der Sitzung im Jänner 2017 über einen Pauschalaustritt der afrikanischen Staaten.

Das Ganze ist also ein eklatanter Misserfolg, und die jetzige Novelle ist ein Witz. Wir stimmen ihr trotzdem zu, weil sie nicht schädlich ist. Die Möglichkeit, beim Beitritt quasi eine siebenjährige Warte- und Vorbehaltszeit für die Anwendung in gewissen Fällen hineinzureklamieren, wird gestrichen, das ist alles. Das ist also ein zwar gut gemeintes Ding, das aber leider vollkommen in die Hose gegangen ist und nur Kosten verursacht hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort. – Bitte.

 


10.33.19

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Vor allem möchte ich die vielen Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, insbesondere unsere jungen Besucherinnen und Besucher, sehr herzlich begrüßen. Heute haben wir ja viele Schulklassen im Haus, die an Führungen teilnehmen. Schön, dass Sie dabei sind und unserer Debatte folgen! (Allgemeiner Beifall.)

Jetzt geht es um den Internationalen Strafgerichtshof. Ich kann mich vielen Rede­beiträgen meiner Vorredner und Vorrednerinnen anschließen, meinem unmittelbaren Vorredner, Kollegen Hübner, aber großteils leider nicht, weil ich finde und wir Grünen finden, dass der Internationale Strafgerichtshof ein ganz, ganz wichtiges Instrument ist, damit Diktatoren und Menschen, die bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Massenvergewaltigungen, Massenmorden, der Vertreibung von Minderheiten oder der Tötung von Angehörigen von Minderheiten, mitgemacht haben, vor einen Strafge­richts­hof gestellt werden.

Deshalb wäre es mein Anliegen, den Internationalen Strafgerichtshof zu stärken und nicht zu schwächen und nicht nur davon auszugehen, wer alles nicht dabei ist. Ich gehe davon aus, dass wir alle hier im Haus kritisieren, dass die USA nicht beigetreten sind, dass Indien, China und die Türkei nicht dabei sind oder dass manche Länder den Vertrag zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben, aber wenn man auf diese Mängel hinweist, um zu sagen: Das braucht es nicht, das schaffen wir einfach ab!, dann kann ich einfach nicht mit.

Die Änderung des Artikels 124 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes wird von uns Grünen unterstützt; das ist sinnvoll. Dieser Artikel 124 war ja dazu gedacht, viele Länder beziehungsweise Regierungen quasi – unter Anführungszeichen – „anzu­locken“, damit sie dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten. Er hat vorgesehen, dass die Gerichtsbarkeit eventuell sieben Jahre lang nicht gelten würde; dieser Artikel 124 ist unserer Meinung nach in dieser Form jetzt nicht notwendig.

Ich möchte aber einen aus unserer Sicht ganz, ganz wichtigen Punkt betonen: Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit bekämpfen will, wer Völkermord, Massenver-


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