Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 52

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gewaltigungen, Vertreibung von Minderheiten bekämpfen will, wer Kriegsverbrechen bekämpfen will, der muss erstens eine aktive Außenpolitik und Friedenspolitik betreiben und zweitens – das ist mindestens genauso wichtig – versuchen, den inter­nationalen Waffenhandel extrem einzuschränken, denn mit dem, was auch in Europa an Waffen produziert wird, werden woanders leider Kriege geführt, Menschen vertrie­ben und Flüchtlinge gemacht.

Das heißt, wir müssen, wenn wir den Internationalen Strafgerichtshof ernst nehmen, was wir alle hoffentlich tun, auch den Waffenhandel und die Waffenproduktion massiv einschränken. – In diesem Sinne: Danke für Ihre Solidarität! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. – Bitte.

 


10.36.58

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die erwähnte Änderung im Römer Statut ist – es ist erklärt worden – zu begrüßen. Ich möchte auch unterstreichen, dass sowohl der Internationale Strafgerichtshof an sich als auch seine Rechtsgrundlage, das Römer Statut, über die die Diskussion im Fluss ist, höchst aktive und viel diskutierte und in Weiterentwicklung befindliche Instrumente sind. Die Kritik vieler afrikanischer Staaten an einer vermeint­lich einseitigen Verfolgung von Staatsbürgern afrikanischer Länder ist bei näherem Hinsehen halbseiden, weil die allermeisten Verfolgungen aufgrund der Interventionen und der Ersuchen dieser Staaten selbst erfolgt sind.

Südafrika ist erwähnt worden. In der Tat: Südafrika wollte mit der Begründung, dass man es nicht akzeptieren könne, dass amtierende Staatsoberhäupter in ihrer Immunität nicht respektiert und durch den ICC verfolgt werden können, austreten. Es ist aber ganz klar Teil des Römer Statuts, dass Leute unabhängig von ihrem politischen Status verfolgt werden können, und das ist auch gut so. Das Höchstgericht in Südafrika hat diesen Austritt mit Hinweis auf dessen Verfassungswidrigkeit gestoppt.

Auch Gambia wollte austreten, dort hat aber der neugewählte Präsident dieses Austrittsprozedere ganz klar angewendet, und auch Gambia ist nach wie vor dabei. Die Afrikanische Union hat im Jänner dieses Jahres eben keinen einstimmigen Beschluss für ein kollektives Austreten zusammengebracht – und das ist auch gut so.

Ich möchte einen Journalisten zitieren, Ulrich Ladurner, der sagt: „Die Kritik am ICC“ – also am Internationalen Strafgerichtshof – „kommt vor allem von denen, die ihn zu fürchten haben [...].“

Das ist wahrscheinlich auch die richtige Analyse. Die allermeisten Ermittlungen erfol­gten, wie gesagt, aufgrund der Intervention der Staaten selbst, aber es gab nicht nur afrikanische Fälle, sondern auch viele Ermittlungen zum Beispiel gegen Staatsan­gehörige Georgiens, der Ukraine, Afghanistans, des Irak, Kolumbiens und einiger anderer Länder mehr.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vision, in einer Welt zu leben, in der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen nirgendwo ungestraft bleiben, ist eine Vision, für die es sich durchaus zu leben und zu kämpfen lohnt. Es ist auch Aufgabe Österreichs, nicht nur den Internationalen Strafgerichtshof zu festigen, sondern auch für neue Ratifikationen des Römer Statuts zu werben, zum Beispiel durch die Ukraine – ich tue das sehr aktiv, ich treffe mich mit ParlamentarierInnen des ukrainischen Parlaments, wir diskutieren über ein Beitrittsprozedere, und ich bin da


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