Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 120

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Frau Bundesminister, der Aktionsplan sieht unter Maßnahme 27 vor, „dass in jedem Bundesland in allen öffentlichen Schwerpunktkrankenhäusern die Möglichkeit des Schwan­gerschaftsabbruchs gegeben“ sein soll. (Abg. Heinisch-Hosek: Ganz genau! Dann brauchen Sie keine Statistik mehr!) Das ist unverständlich: Auf der einen Seite wollen Sie in Österreich mehr Möglichkeiten für Abtreibungen, und auf der anderen Seite wird eine Statistik über Schwangerschaftsabbrüche mit keinem Wort erwähnt.

Abschließend möchte ich ein Zitat von Herrn Universitätsprofessor Dr. Johannes Bonelli bringen – ich zitiere –: Die Abtreibung ist keine Heilbehandlung, weder für die Frauen und schon gar nicht für das abgetriebene Kind. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schwentner. – Abg. Heinisch-Hosek: Unglaublich! Unglaublich! 21. Jahrhundert!)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.04.33

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten im letzten Gleichbehandlungsausschuss erstmals die Möglichkeit, mit Frau Bundesminis­terin Rendi-Wagner auch als Frauenministerin zu diskutieren. Es war sehr, sehr interessant, es wurden auch nahezu alle aktuellen frauenpolitischen Themen ange­sprochen, und ein wichtiges Thema, das heute auch schon angesprochen wurde und das ganz klar aufzeigt, dass Frauenthemen ganz einfach eine Querschnittsmaterie sind, war die Gendermedizin.

Ich kann mich gut erinnern: Als ich vor acht Jahren erstmals den Begriff Gender­medizin verwendet habe, wurde ich ausgelacht – quer durch alle Reihen. Was ist denn das schon? (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Heute ist der Aktionsplan Frauengesund­heit – es wurde bereits gesagt – mit 17 Wirkungszielen und 40 Maßnahmen eine Grundlage für die Gesundheit von und vor allem für die Gesundheitspolitik für Frauen in Österreich. Wir sind damit auf dem Gebiet der geschlechtsspezifischen Medizin europaweit Vorreiter.

Meine geschätzten Damen und Herren! Mithilfe dieses Aktionsplans wird eine aus­führliche Basis geschaffen, um die bestehenden Defizite – und die gibt es – auf diesem Gebiet auch langfristig zu beseitigen. Frauen haben ganz einfach Anspruch auf eine geschlechtergerechte Sichtweise bei Therapie und Diagnostik und in der medizini­schen Behandlung, und das gilt für Frauen jeglichen Alters. Ich bin sehr dankbar und froh, dass die ExpertInnen dies und vor allem auch ältere Frauen in den Aktionsplan hineingenommen haben. Das war bisher nicht in dieser Form gegeben.

Um einen Überblick über die Zielsetzungen des Aktionsplans zu geben, möchte ich kurz auf nur drei Wirkungsziele eingehen – wir wissen, es gibt 17 sehr intensive, gut detailliert dargestellte.

Wirkungsziel 1 lautet: „Gendergerechte Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfor­schung fördern“. Dabei geht es ganz einfach darum, evidenzbasierte Leitlinien für Screening und Behandlung von frauenspezifischen Erkrankungen zu entwickeln und vor allem die Kompetenz für die Frauengesundheit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für medizinische Berufe zu verankern. Wir wissen ganz genau, geschätzte Damen und Herren, dass wir gerade beim Brustkrebsfrüherkennungsprogramm dringend eine Evalu­ierung brauchen, die Sie, Frau Bundesministerin, auch zugesagt haben, denn es brauchen alle Frauen, egal, welchen Alters, einen möglichst unbürokratischen Zugang zu diesem Brustkrebsscreeningprogramm.

 


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