Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 178

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Wir kämpfen für die Interessen der Universitäten und nicht für eine nebulose Finanzie­rung über einen Blankoscheck.

Wie gesagt, ich bin entsetzt, und ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrag nicht mehr­heitlich zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.50


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


16.50.41

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich bei allen Parteien für die Annahme des Antrages bedanken und ich möchte auch kurz auf ihn eingehen.

Ich habe als Lehrerin gearbeitet, ich war als Lehrerin tätig. Ich habe mir das so vorgestellt, dass ich in eine Klasse gehe und mit den SchülerInnen ganz normal arbeite, mit ihnen zusammenarbeite. Meine Eltern haben mich diesbezüglich sehr gefördert, und ich habe es geschafft, als Lehrerin tätig zu werden. Ich bin in die Gehör­losenschule gegangen und habe angefangen, zu unterrichten – und dann, in der Klasse, der Schock! In diesen Gehörloseninstitutionen, in denen die LehrerInnen, also hörende LehrerInnen mit gehörlosen Kindern arbeiten, wurde und konnte nicht in Gebärdensprache unterrichtet beziehungsweise kommuniziert werden. Das heißt, die LehrerInnen konnten mit ihren SchülerInnen nicht kommunizieren und sind dann zu mir gekommen und haben mich gefragt: Wie gebärdet man das, wie macht man das? Die Kinder haben den LehrerInnen Gebärdensprache beigebracht und nicht umgekehrt.

Diese Situation hat sich bis heute kaum geändert; kaum. Lehrer und Lehrerinnen haben aber heute mehr Bewusstsein für diese Situation und für diese Thematik und besuchen vermehrt in ihrer Freizeit Kurse für Gebärdensprache, um dann in der Klasse in Gebärdensprache unterrichten zu können. Diese Möglichkeiten gibt es derzeit in Krems und in Strebersdorf an der Pädagogischen Hochschule.

Mein Antrag bezieht sich auf die Lehrer und Lehrerinnen, die gehörlose Kinder unter­richten. Diese müssen nämlich nun eine spezielle Qualifikation nach dem Referenz­rahmen für Sprachen nachweisen. Sie müssen nachweisen, dass sie der Sprache mächtig sind, und zwar entsprechend den Niveaustufen A1, B1, C1, je nachdem, welches Niveau gebraucht wird.

In den Integrations- beziehungsweise Inklusionsschulen ist es oftmals so, dass Schüler und Schülerinnen und deren Eltern sich unter anderem auch bei uns gemeldet haben und gesagt haben, es gebe Probleme bei der Zuweisung der Lehrer und Lehrerinnen. Es ist so: Kommt ein gehörloses Kind beispielsweise in eine Klasse, wird diesem Schüler/dieser Schülerin einfach eine Lehrkraft, eine Inklusions-, Integrationslehrkraft, zugewiesen, und dann gibt es die Probleme, denn der Lehrer/die Lehrerin kann vielleicht nicht Gebärdensprache beziehungsweise ist bei diesem Schüler/bei dieser Schülerin nicht gut eingesetzt.

Der Antrag soll dazu führen, dass eine Qualifikation nachgewiesen werden kann und dass die Zuteilung der LehrerInnen zu den SchülerInnen gut funktioniert. Ich möchte mich bei den Vertretern aller Parteien dafür bedanken, die das unterstützen. Ich sage, wir haben von einem großen Ziel ein Zwischenziel erreicht. Das große Ziel ist noch nicht erreicht, das ist erst eine Zwischenstation, denn das große Ziel ist, dass Gebär­densprache auch eine Unterrichtssprache wird. Damit meine ich nicht, dass alle LehrerInnen Gebärdensprache können müssen, nein, mir geht es darum, dass es aufhören muss, dass Eltern für ihre Kinder und deren Sprachenrechte kämpfen müs-


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