Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 188

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17.25.1817. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1665 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 (1706 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Meine Damen und Herren! Zum Ersten bitte ich um etwas mehr Ruhe im Saal, zum Zweiten mache ich darauf aufmerksam, dass nur vier Redner oder Rednerinnen zu Wort gemeldet sind und dann sogleich wieder eine Abstimmung stattfinden wird.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


17.26.15

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Herren Minister! Diese Artikel-15a-Vereinbarung ist als richtige und wichtige Maßnahme, um Menschen eine zweite beziehungsweise dritte Chance zu geben, sehr zu begrüßen.

Bis zu 1 Million Österreicherinnen und Österreicher haben leider Defizite im Lesen, Schreiben und Rechnen. Das wiederum führt zu massiven Einschränkungen in ihrem Leben, vor allem auf dem Arbeitsmarkt. Die meisten von ihnen weisen nicht einmal einen positiven Pflichtschulabschluss auf. Es gibt jetzt bereits eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für den Zeitraum 2012 bis 2017, damit Basisbildung und auch der Pflichtschulabschluss nachgeholt werden können. Die Ergebnisse waren bis jetzt sehr positiv: 13 600 Personen nahmen kostenlos an Bildungsangeboten im Be­reich der Basisbildung teil. 5 800 konnten den Pflichtschulabschluss nachholen.

Nun gibt es wieder einen Vorschlag für die Jahre 2018 bis 2021, das ist wichtig und das ist auch richtig. In der kommenden Förderperiode sollen 18 000 Menschen vom Erwerb von Basisbildung und 9 000 vom Nachholen des Pflichtschulabschlusses pro­fitieren. Dafür sind 72,6 Millionen € vorgesehen, jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern. Es gibt jetzt auch Neuerungen, das ist positiv zu bewerten; diese betreffen auf der einen Seite die Verlängerung der Förderperiode von 3 Jahren auf 4 Jahre, und andererseits wird das gesamte Fördervolumen von 75 Millionen auf 111 Mil­lionen € ausgeweitet.

Es gibt im Programmbereich Basisbildung auch die Möglichkeit, dass Kinderbetreuung als förderfähige Kosten angerechnet werden. Damit können betroffene Frauen, aber auch Männer mit Kinderbetreuungspflichten verstärkt angesprochen werden. Mir per­sönlich, das muss ich ganz ehrlich sagen, wäre natürlich lieber, man bräuchte diese Vereinbarungen, diese Maßnahmen nicht, aber daran wird ja noch gearbeitet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi zu Wort.

 


17.28.23

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Wir würden uns ja alle wünschen, dass jedes Kind in Österreich, wenn es 15 Jahre alt ist, einen Pflichtschulabschluss hat und später eine Ausbildung abschließt. Die Realität schaut leider anders aus, und daher ist es gut, dass wir uns auf


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