Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 331

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Nehmen wir jetzt an, derjenige wird nach ein paar Monaten angetroffen und behauptet nach guter Beratung: Na ja, da muss ein Zustellmangel vorliegen. Die Behörde beginnt wieder von vorn, prüft den Zustellmangel und ist keinen Schritt weiter. Was wird er dann machen, wenn es dann irgendwann nach Jahren der Einsprüche gelingt, ob jetzt im fremdenpolizeilichen Verfahren oder im Asylverfahren, dass man wirklich einen Bescheid hat, der rechtskräftig und vollstreckbar ist? – Na ja, er wird untertauchen und für die Behörde nicht greifbar sein, und das Spiel fängt wieder von vorne an.

Dass man mit einer Gebietsbeschränkung oder mit der Erteilung einer Wohnsitzauflage oder gar mit höheren Strafen, die der Betreffende sowieso nicht zahlen kann, etwas erreichen wird, ist nicht der Fall. Ein kleiner Tipp, Herr Minister: Würden Sie den Asylwerbern Sachleistungen gewähren und diese zum Beispiel nur örtlich einlösbar machen, hätten Sie das Problem gar nicht. Wir haben keinen Zustellmangel, wir brauchen das nicht. Das könnten Sie machen. Wenn Sie die Schubhaftgründe wegen Fluchtgefahr nach § 76 Fremdenpolizeigesetz erweitern würden, wenn wir zum Beispiel jemanden, der nicht bereit ist, Angaben über seine Identität zu machen, gleich in Schubhaft nehmen, dann haben wir ihn für das Verfahren. (Bundesminister Sobotka: Das geht nach dem Gesetz nicht!)  Ja, dann müssen wir es ändern. Dafür sind wir da.

Und deswegen sage ich: Das Gesetz ist ein Versuch, der unvollständig ist, und es wäre schön gewesen, endlich einmal Nägel mit Köpfen zu machen und das Fremden­wesen neu zu regeln. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.19


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


18.19.32

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass es beim vorliegenden Fremden­rechtsgesetz sehr gut gelingt, den notwendigen Kompromiss und Mittelweg zu finden, um bestehende Rechte und Pflichten von Fremden auch in Zukunft effizient durch­setzen zu können.

Nach Abschluss eines fairen Asylverfahrens geht es eben darum, dass auch die Umsetzung entsprechend gewährleistet wird und wir hier die Mitwirkungspflicht der Fremden entsprechend besser und neu definieren, denn es gibt ja in diesem Bereich nicht nur Rechte, sondern es gibt auch Pflichten, die eingehalten werden müssen. Es geht darum, im Sinne der heimischen Rechtsprechung notwendige Rückführungen auch entsprechend rasch durchführen zu können; denn wie sollen wir den Menschen hierzulande erklären, dass Gesetze einzuhalten sind, wenn es auf der anderen Seite vielleicht einer kleinen Gruppe gelingt, sich mit irgendwelchen unlauteren Mitteln davon distanzieren zu können?

Ich glaube, wichtig sind die Mitwirkungspflicht und die dazugehörigen Sanktions­mög­lichkeiten, wie beispielsweise die Wohnsitzbeschränkung. Das sind einfach Maßnah­men, die auch über die Grenzen von Österreich hinaus verstanden werden, und das ist ein ganz wesentlicher Punkt in diesem Bereich.

Lieber Kollege Christoph Hagen, aus diesem Grund können wir der Formulierung des Entschließungsantrages auch nicht zustimmen, denn wenn solche Auffanglager außerhalb der EU nur für Personen mit einem negativen Asylbescheid sein sollen, dann ist das zu wenig. Entscheidend ist, dass wir den Schleppern das Handwerk legen! (Beifall bei der ÖVP.) Den Schleppern kann man nur das Handwerk legen, wenn es gelingt, die Mittelmeerroute tatsächlich dichtzumachen, dass die Menschen sozu­sagen südlich entsprechend versorgt werden. Das wird uns alle Geld kosten, das wir in


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