Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 352

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nicht strafbar ist, die ganz rechtmäßig ist, in der sich aber, weil er sich einer Bewegung angeschlossen hat, die zum Beispiel die Republik Österreich nicht anerkennt, diese Gesinnung manifestiert. Das heißt, er tut an und für sich nichts Rechtswidriges, aber er ist deswegen strafbar, weil wir sagen, dass seine Gesinnung uns nicht passt. – Das halte ich für hochgefährlich.

Natürlich müssen wir diesen teilweise sehr aggressiven Staatsverweigerern entgegen­treten, und dafür gibt es genügend Tatbestände, die vorhin auch schon angesprochen wurden: Das geht von der Nötigung über Körperverletzung, über Amtsanmaßung – da ist schon genügend da – bis hin zur terroristischen Vereinigung.

Was wir aber wirklich nicht machen sollten, ist, etwas zu tun, was in einer entwickelten Demokratie keinen Platz hat, nämlich jemanden zu bestrafen, weil er eine Gesinnung hat, die uns nicht passt, die wir ablehnen – die man sicher ablehnen kann, und ich lehne sie genauso ab –; jemanden nur deswegen zu bestrafen, weil sich diese Gesin­nung, die er als Angehöriger einer Gruppe hat, in irgendeiner an und für sich recht­mäßigen Handlung manifestiert. Das ist Gesinnungsstrafrecht, und Gesinnungsstraf­recht hat in einer entwickelten Demokratie ganz sicher nichts verloren. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

19.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich ist der nächste Redner. – Bitte schön.

 


19.12.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! In letzter Zeit hat es etliche bedenkliche Entwicklungen gegeben, dem versucht man mit der Novellierung des Strafrechts Rechnung zu tragen. Es stimmt schon, die Ausführungen der Vorredner haben etwas für sich, dass man da sehr genau abwägen muss. Die Argumente, die sie vorbringen, haben schon etwas für sich, aber ich denke mir, die Aggression und die Vehemenz, mit der diese Gruppie­rungen auftreten, sind es schon wert, sich damit zu befassen und sozusagen den Anfängen zu wehren und Einhalt zu gebieten.

Bei all den berechtigten Argumenten, die Sie hier nennen – und das ist natürlich eine Gratwanderung –, ist es aber trotzdem so: Wenn man sieht, wie das Auftreten ist, wie stark die Untergrabung ist, wie aggressiv gegen Polizisten und andere Beamte, die den Staat repräsentieren, vorgegangen wird, dann muss ich sagen, ich finde es richtig, dass da Schritte gesetzt werden. Es sollen ja auch die Gründung von derartigen staatsfeindlichen Bewegungen, die führende Beteiligung oder eben die Ausführung von staatsfeindlichen Handlungen unter Strafe gestellt werden. – Also ich finde, es ist richtig und auch notwendig, dieses Signal zu geben.

Was die Attacken auf Schaffner oder jene, die in Öffis ihren Dienst tun, betrifft: Da geht es auch darum, diesen Menschen ein Signal zu geben, zu sagen: Wir, der Staat, sind bereit, euch, die ihr täglich Arbeit für uns leistet, zu schützen! Daher soll da das Straf­ausmaß erhöht werden. Man kann darüber streiten, ob das sinnvoll ist, aber es ist ein Signal für diese Leute, damit sie nicht das Gefühl haben, sie hängen in der Luft.

Letzter Punkt: Ich finde es richtig, was betreffend die sexuelle Belästigung durch Grup­pen gemacht wird. Es kann nicht sein, dass junge Mädchen, Frauen bei Veranstal­tungen, etwa zu Silvester, bei Konzerten von Männern in Gruppen belästigt werden. – Das darf nicht sein, das kann nicht sein. Österreich ist ein sicheres Land, wir müssen das aufrechterhalten, und daher ist es richtig, dass das Strafrecht diesbezüglich novel­liert wird und in dieser Hinsicht einschreitet, damit Frauen derartige Veranstaltungen, Events unbelästigt besuchen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.14

 


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