Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 353

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte schön.

 


19.14.30

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich nehme es gleich vorweg: Wir werden diesem Gesetz auch zustim­men, weil doch einige Maßnahmen enthalten sind, die eine Verbesserung bringen. Das Antanzen ist angesprochen worden, wir alle kennen die Schlagzeilen. Da brauchen wir nicht nach Köln zu schauen, das gab es in Österreich auch, zu Silvester in Innsbruck und in verschiedenen anderen Städten. Wir werden also diesem Gesetz zustimmen.

Ich möchte auf einen Punkt eingehen, den Antrag des Kollegen Stefan, der meiner Ansicht nach absolut seine Berechtigung hat. Wenn wir jetzt schauen, was aufgrund der geringen Strafdrohungen, der halben Strafdrohungen bei jungen Erwachsenen beziehungsweise „Jugendlichen“ – unter Anführungszeichen – passiert, sehen wir: Die Polizisten haben es immer wieder mit 17-Jährigen zu tun, das erzählen sie. Jeder Afghane, der nach Österreich kommt, ist 17 Jahre alt, ob er schon weiße Haare und einen Bart hat, das ist wurscht, er ist 17 Jahre alt; da können Sie mit Polizeibeamten reden, das ist gang und gäbe. Im Zweifel bekommen die dann recht, und irgendwann später kommt man dann drauf, dass sie schon viel, viel älter sind, aber sie kommen mit den geringfügigeren Strafen davon, weil sie sich als Jugendliche ausgegeben haben.

Herr Bundesminister beziehungsweise Herr Vizekanzler – ich muss mich noch daran gewöhnen –, im Allgemeinen wird bei den Strafen oft mit zweierlei Maß gemessen, wenn es um Österreicher beziehungsweise ausländische Staatsbürger geht, und ich möchte Ihnen ein Beispiel bringen, das mir ziemlich aufgestoßen ist; ein Artikel auf „Vorarlberg online“, vom 29. Mai dieses Jahres: „Mit Gewalt gegen Abschiebung“.

Ich lese das kurz vor: „Ein fünffacher Familienvater, Staatsbürger der russischen Föde­ration,“ – also Tschetschene –, „wollte im März verhindern, dass seine Mutter in das Polizeianhaltezentrum Wien gebracht wird.“ – Das hat in Bregenz stattgefunden. Weiter heißt es da: „Als die Polizeibeamten die Frau zuhause abholen wollten, führte sich der Sohn wild auf und verletzte einen Beamten. Die Geldstrafe wegen versuchten Widerstandes“ gegen die Staatsgewalt „und schwerer Körperverletzung“: 480 € und weitere 480 € bedingt.

Herr Bundesminister! Wir haben gerade vor Kurzem mit dem Herrn Innenminister darüber gesprochen, dass wir keine beziehungsweise nicht mehr viele Polizeibeamte bekommen, kaum Leute für den Job begeistern können. Wenn der Staat die Beamten so schützt, dann dürfen wir uns nicht wundern!

Jetzt kommt noch das Beste – das habe ich vorzulesen vergessen –, das war nämlich ein Abwesenheitsurteil: „Der Mann wurde in Abwesenheit verurteilt. Die Ladung hat er zwar bekommen“, den Verhandlungstermin hat er geschwänzt.

Meine Damen und Herren, Herr Bundesminister, wenn wir unsere Gerichte von Straftätern so behandeln lassen und unsere Polizei so schützen, dann läuft irgend­etwas falsch in diesem Staat! (Abg. Walter Rosenkranz: ... Milderungsgrund!) Das möchte ich Ihnen mitgeben, da ich ja nicht mehr zum Nationalrat kandidieren werde, aber weiterhin im Polizeidienst tätig bin; ich möchte meinen Kollegen sagen können, dass sie von ihrem Arbeitgeber und vom Staat geschützt werden, so wie es sich gehört, und dass der Staat hinter ihnen steht. Solche Urteile zeigen mir, dass der Staat nicht hinter seinen Beamten steht.

Übrigens wundere ich mich eh darüber, dass das nur versuchter Widerstand war – vielleicht ist das schlecht recherchiert worden –, meiner Ansicht nach ist es vollendeter Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn ein Beamter verletzt wird.

 


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