Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 368

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Was aber in diesem Zusammenhang bislang nicht angesprochen wurde, und das möchte ich auch betonen, ist der Zahlungsplan. Es wird so getan, als wäre jetzt durch dieses Schuldenregulierungsverfahren alles einfach, alles neu, alles anders. – Nein, das Abschöpfungsverfahren, und das ist es ja, worüber wir jetzt sprechen, ist ja nur das letzte Auffangnetz für den Schuldner, um sich zu entschulden. Vorgelagert ist – und dieser bleibt ja nahezu unberührt – der Zahlungsplan, der sich, verkürzt und ver­ein­facht dargestellt, auf Freiwilligkeit beruft. Ich denke, dass auch diese Entwicklung in Zukunft so sein wird: Natürlich wird es vielleicht ein bisschen mehr Abschöpfungs­verfahren geben, aber auch der Zahlungsplan bleibt uns erhalten, und da werden die Gläubiger auch entsprechend bedient.

Wenn ich von den Gläubigern spreche, dann muss ich aber dazusagen – das sehe ich auch durchaus kritisch –, dass man sich natürlich auch anschauen muss, wer denn das bezahlt, denn diese Schulden muss ja auch jemand bezahlen. Das sind zum einen natürlich die Gläubiger. Diese können Sie, wenn Sie alle Verfahren hernehmen, in Wirklichkeit in Gruppen zusammenfassen: Sie haben die Banken, Sie haben die Versandhäuser, Sie haben die Mobilfunkanbieter und so weiter; diese gibt es in fast jedem Verfahren.

Die Gläubiger werden diese Kosten natürlich auf jene Kunden umwälzen, die ihre Rechnungen und Forderungen ordentlich bedienen. Das heißt, da findet eine Schul­denzahlung durch den Gläubiger statt. (Abg. Auer: Das ist eine Umverteilung!) – Es ist eine Umverteilung, so ist es, genau; vereinfacht dargestellt ist es eine Umverteilung.

Auf der anderen Seite schicken wir jetzt den Schuldner zur Schuldnerberatung, auch das sollte gesagt sein, und diese Schuldnerberatung ist staatlich finanziert, aus der Hand der Steuerzahlers. Wenn er dort war, geht er ins Verfahren, das Verfahren ist kostenlos, kostet nichts, auch das bezahlt der Steuerzahler. Schlussendlich, und das war auch ein Kritikpunkt von uns, gibt es die Treuhandschaft. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Das heißt, der Treuhänder verwaltet das Verfahren, und es wäre durchaus vernünftig gewesen, wenn man die Kosten des Treuhandverfahrens noch mit der Restschuldbefreiung verknüpft hätte, dass man sagt, zumindest das kann ich vom Schuldner erwarten, dass er zumindest diese Kosten von 12 € im Monat, das heißt, 720 € auf fünf Jahre – wenn er schon keine Quote erfüllen muss und keine Gläubiger­zahlungen leisten muss –, trägt.

Das wäre ein Ansatzpunkt, Herr Bundesminister, den man sich vielleicht für die Zukunft überlegen sollte, aber ansonsten ist diesem Gesetz zuzustimmen, weil es wirklich dazu beiträgt, dass man Menschen bei der Entschuldung hilft, und man dafür sorgt, dass sie wieder in einen Arbeitsprozess zurückgeführt werden können, dort wieder eingegliedert werden können, und dass sie auch wieder in ein ordentliches Leben zurückgeführt werden. Wir werden diesem Antrag daher auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Fekter: ... Masseverwalter!)

20.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Klubobmann Mag. Steinhauser ist der nächste Redner. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


20.01.37

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Hagen! Eine Statistik, die von jemand Anonymem erstellt wurde, ist halt in der politischen Debatte nichts wert. Sie ist so viel wert, als würden Sie sich selbst eine Statistik schreiben – was ich Ihnen jetzt nicht unterstellen will –, sie hilft uns nicht weiter. (Abg. Jarolim: Vielleicht ist es auch so!) – Darüber mag ich gar nicht speku­lieren.

 


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