Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 367

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ordnen. Die neuen Regeln, meine Damen und Herren, sind Gläubigern und Privat­schuld­nern gegenüber fair und zumutbar, sie stellen eine Balance dar zwischen dem berechtigten Interesse des Gläubigers auf Rückzahlung und dem Interesse des Privat­schuldners, von den Schulden nachhaltig loszukommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


19.55.46

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich kann mich dem Gesagten in großen Bereichen anschließen. Ich glaube, es nützt niemandem, wenn wir – wie immer wieder in der Vergangenheit – Schuldner haben, die in quasi lebenslanger Insolvenz dahindarben, die damit auch der gesamten Volks­wirtschaft entgehen und die vielfach auch relativ unverschuldet in diese Situation gekommen sind, wie beispielsweise Frauen, die im Rahmen der Ehe Bürgschaften für Verbindlichkeiten übernommen haben, die sie dann nicht zurückzahlen konnten.

Ich glaube auch, dass es wichtig ist – die Regularien für die Banken geben das in Zukunft vor –, dass man sich genau anschaut, wem man ein Darlehen, wem man einen Kredit gibt, um das zu berücksichtigen. Es ist natürlich in niemandes Interesse, dass Kredite nicht zurückgezahlt werden, dass Schulden nicht zurückgezahlt werden. Daher gibt es auch entsprechende Möglichkeiten – es wurde schon erwähnt –: alle sechs Monate einen Bericht zu erstatten, wie die momentane Arbeitssituation ausschaut, um sich entsprechend in die Rückzahlung einbringen zu können.

Was sehr positiv ist, ist – und das wird jetzt auch schon angewendet –, dass man schaut, ob sich die- oder derjenige auch entsprechend bemüht, die Verbindlichkeiten abzubauen. Da gibt es in Zukunft die Möglichkeit, auch dann, wenn es scheitert und man nicht auf die 10 Prozent oder auf weniger kommt, dieses Stadium auch mit 0 Prozent zu beenden.

Die EU hat einen Vorschlag unterbreitet, der jetzt diskutiert wird: noch drei Jahre für Wirtschaftstreibende, noch drei Jahre auch mit null. Das hat man nicht berücksichtigt. Ich glaube, wenn da eine entsprechende Novelle für Unternehmen kommt, dann wird man sich sicherlich die gesamte Situation noch einmal anschauen müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


19.57.44

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Insolvenzrechtsände­rungsge­setz schafft für Menschen, die sich überschuldet haben und damit auch zahlungs­unfähig geworden sind, klare Erleichterungen zur Bewältigung ihrer schwierigen finanziellen Situation. Das macht Sinn.

Ich darf aber auch ganz kurz auf die Erleichterungen eingehen: Es wurde schon die Verfahrensdauer angesprochen, die von sieben auf fünf Jahre verkürzt wird, und auch die Mindestquote, die sozusagen gestrichen wurde. Die sogenannte Billigkeitsent­scheidung entfällt, was bedeutet – das hat in der Vergangenheit durchaus Sinn gemacht –, die Entscheidung durch den Richter, ob der Schuldner von seinen Rest­schulden befreit wird oder nicht, fällt, er wird sie automatisch haben.

 


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