Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 370

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dass SPÖ und ÖVP diese wichtige Reform zusammenbekommen haben. Wir werden zustimmen und sind positiver Dinge, dass das eine gute Wirkung haben wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Loacker ist der nächste Red­ner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


20.05.42

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, das ist eine schwierige Rechtsmaterie, weil da sehr viele Interessen ineinanderfließen: die volkswirtschaftlichen Interessen, dass Men­schen am Wirtschaftsleben teilhaben, die Interessen der Schuldner, aus dem Schuldenloch herauszukommen, und die Interessen der Gläubiger, ihr Geld zu bekommen, dass sie hergegeben haben.

Wir werden dieser Novelle nur schweren Herzens zustimmen, weil wir glauben, dass diese gleichzeitige Verkürzung der Frist und der Wegfall der Mindestquote ein bisschen viel des Guten ist. Es wird alles über einen Kamm geschoren, es wird der Konsum­schuldner mit dem Unternehmer, dessen unternehmerisches Risiko sich realisiert hat, gleich behandelt, und das halten wir für sachlich nicht richtig. Wir brauchen für Unternehmer, die etwas riskieren, eine Kultur des Scheiterns, aber wir brauchen für den Konsumschuldner nicht die gleich günstigen Regelungen.

Wenn wir heute wissen – Kollege Jarolim hat es angesprochen –, dass die EU in Vor­bereitung einer Richtlinie ist, die vorsehen wird, dass für Unternehmer günstigere Regelungen gelten, dann muss man sich fragen, warum denn nicht gleich. Kollege Steinhauser hat es richtig gesagt, die Gläubiger werden jetzt eine neue Sorgfalt an den Tag legen. Na ja, das heißt am Ende, man bekommt schwerer einen Kredit. Das ist das Ergebnis. Ob man dieses Ergebnis, dass man schwerer einen Kredit bekommt, wenn man etwas finanzieren möchte, will, das kann man sich von zwei Seiten anschauen. Ich habe das Gefühl, in dieser Debatte ist sehr oft nur eine Seite gesehen worden. (Beifall bei den NEOS.)

20.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


20.07.37

Bundesminister für Justiz Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eines ist ganz wesentlich bei dieser Neuregelung des Privatinsolvenzrechts – es wurde schon gesagt, aber ich möchte es noch in einem Punkt unterstreichen –: Es geht dabei um die Berück­sichtigung redlichen Scheiterns. Was das unredliche Scheitern betrifft, gibt es ja nach wie vor, und dabei bleibt es ja auch, Hindernisse für die Einleitung des Verfahrens, die etwa darin bestehen, dass jemand wegen eines Kridadelikts rechtskräftig verurteilt wurde und dessen Verurteilung nicht getilgt wurde.

Das sind Hindernisse für das Verfahren an sich, das möchte ich schon betonen, und das unterstreicht auch das, was die Vorsitzende des Justizausschusses, Abgeordnete Steinacker, schon gesagt hat: Es geht um redliches Scheitern, es geht aber auch darum, dass man einem Schuldner die Möglichkeiten bietet, wieder einen Neuanfang zu schaffen. Man kann ihn letztlich aber damit auch vor Versuchungen bewahren, in vielen Fällen erst recht wieder in Malversationen abzurutschen. Wir kennen das alle aus der Praxis, dass dann plötzlich alles, was er benützt, nicht ihm gehört, und Ähn­liches mehr.

 


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