Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 383

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Ich halte es daher für gut, dass in diesem Gesetz sowohl die Kapitalvertreter als auch die Arbeitnehmervertreter diese Quote einhalten müssen. (Abg. Wöginger: ... Muchitsch!) Es wird sich bei den Betriebsräten dadurch vieles zum Positiven verändern. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

20.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Vizekanzler Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


20.41.11

Bundesminister für Justiz Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen: Ja, eigentlich geht es hier ja nur um eine gesellschaftsrechtliche Änderung.

Es geht um eine Quote für Frauen in Aufsichtsräten von börsennotierten oder großen Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitern, und das ist schon ein wichtiger Aspekt. Das sind Unternehmen, von denen man sagen kann, dass sie über das rein Marktwirt­schaftliche hinaus auch eine gewisse gesamtgesellschaftliche Bedeutung, um nicht zu sagen Verantwortung haben. So viel dazu und zu unpassenden Vergleichen mit irgendwelchen Gewerben, welcher Art auch immer. (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Das hat keinen Sinn. Es geht hier um etwas, das gesamtgesellschaftliche Bedeutung hat.

Als Chef eines Ressorts, in dem es einen erfreulich hohen Anteil von Frauen gibt, möchte ich schon sagen, dass ich nicht den Eindruck habe – und insofern habe ich auch in den letzten Jahren dazugelernt, das gestehe ich unumwunden ein – und nicht glaube, dass der hohe Frauenanteil in der Justiz, der uns durchaus guttut, möglich geworden wäre ohne entsprechende gesetzliche Regelungen im Sinne des Gleichbe­handlungsrechts. Das muss man ganz offen sagen, das ist einfach so.

Was diese Regelung betrifft, zeigt ja die Diskussion – und insofern habe ich sie gera­dezu genossen –, dass es nicht nur um eine vergleichsweise kleine gesellschafts­rechtliche Regelung geht, nein, da geht es um mehr. Das zeigen ja auch alle Rede­beiträge. Da geht es schon um etwas von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

Das muss man sehen, die Sensibilität muss man haben, und ich möchte wirklich sagen, dass ich sehr beeindruckt war von dem, was die Vorsitzende des Justizaus­schusses, Frau Abgeordnete Steinacker, gesagt hat. Auch sie hat gesagt: Ja, da hat sich einiges bewegt in den letzten Jahren!, und ich denke, dass gerade auch die Einigung der beiden Regierungsparteien auf dieses Vorhaben, das wir im Regierungs­programm festgemacht haben, zeigt, dass es möglich ist, aufeinander zuzugehen und von einer Verabsolutierung früherer Standpunkte Abstand zu nehmen und sich bewusst weiterzuentwickeln, den Kompromiss zu suchen.

Das ist in diesem Fall möglich gewesen und darüber freue ich mich. Das wird auch weiterhin möglich sein und daran wird auch die Tatsache, dass es heute in einem durchaus wichtigen Punkt leider nicht möglich war, einen Konsens zu finden, nichts ändern.

Das ist der richtige Weg, das ist, wenn man so will, auch ein neuer Weg, der mir sehr gut gefällt, und so gesehen bin ich froh darüber, dass es hier zu dieser Einigung gekommen ist. Wenn Sie so wollen: Ich bin auch überzeugt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

20.43

 


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