Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 393

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Des Weiteren debattieren wir Änderungen des Umweltverträglichkeits­prüfungsgeset­zes 2000, wo mit der Berichtigung eines Querverweises ein legistisches Versehen bereinigt wird und auch das Thema der Amtssachverständigen neu geregelt wird.

Darüber hinaus bringe ich dazu folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Höfinger, Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Umweltausschusses 1710 der Beilagen über den Antrag 2256/A der Abgeordneten Höfinger, Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Die bisherige Novellierungsanordnung wird mit Ziffer 2 bezeichnet, dieser wird fol­gende Ziffer 1 vorangestellt:

„1. In § 39 wird folgender Abs 4 angefügt:

,(4) Für die Verfahren nach dem ersten, zweiten und dritten Abschnitt richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der Lage des Vorhabens.‘“

*****

Ganz kurz zur Begründung: Das UVP-Gesetz 2000 enthält keine Regelungen betref­fend die örtliche Zuständigkeit der Behörden, weshalb das AVG zur Anwendung gelangt.

Aufgrund der Aufhebung des Art. 11 Abs. 8 B-VG durch die Verwaltungsge­richtsbar­keits-Novelle 2012 ist jedoch das Gebot einvernehmlichen Vorgehens der räumlich beteiligten UVP-Behörden seit 1.1.2014 entfallen.

Auch danach hat sich die Zuständigkeit nach § 3 Z 1 AVG zwar in der Praxis bewährt, das heißt, die räumlich zuständigen UVP-Behörden sprechen über den in ihrem Bundesland gelegenen Vorhabensabschnitt genehmigungsrechtlich ab.

Um aber Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, soll nunmehr gesetzlich angeordnet wer­den, dass sich die örtliche Zuständigkeit nach der Lage des Vorhabens richtet.

Wir ersuchen um breite Zustimmung für diese sinnvolle legistische Klarstellung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.14


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Johann Höfinger, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Umweltausschusses 1710 der Beilagen über den Antrag 2256/A der Abgeordneten Johann Höfinger, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite