Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zu den Punkten 34 bis 37 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße sehr herzlich die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Kraker.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.
21.38
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Rechnungshofbericht, den wir heute diskutieren, beschäftigt sich mit Compliance, also Regelkonformität, bei den Sozialversicherungsträgern, konkret bei AUVA, PVA und BVA. Bemängelt wird in diesem Bericht das Fehlen eines automatischen Compliance-Systems.
Dazu Folgendes: Die Sozialversicherungsträger verfügen über eine ganze Reihe von internen Kontrollsystemen und Kontrollmechanismen: Vier-Augen-Prinzip, klare Aufteilung der Funktionen auf Basis einer Geschäftsordnung und aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, Innenrevision, Kontrollversammlung. Das ist mit einem Prüforgan in den Gemeinden, also mit einem Prüfungsausschuss, gleichzusetzen. Diese Kontrollversammlung ist für die Gebarungsüberprüfung zuständig. Zudem sind diverse Rechtsvorschriften bindend, Rechnungsvorschriften beispielsweise.
Ich darf festhalten: Die Sozialversicherungen verfügen über sehr gute Verwaltungsstrukturen. Selbstverständlich ist es, Frau Rechnungshofpräsidentin, auch eine wichtige Aufgabe, diese Strukturen zu überprüfen. Das ist notwendig, aber wie Sie sehen, funktionieren diese, und die Versicherungsträger arbeiten mit den bestehenden Mechanismen sehr gut.
Der Rechnungshof hat auch das Vergabe- und Personalwesen kritisiert, und da muss man sagen, da haben die Sozialversicherungsträger bereits weiterführende Maßnahmen gesetzt.
Einen Kritikpunkt möchte ich noch kurz ansprechen: Es wird kritisiert, dass die PVA mehr Kuranträge abgelehnt hat als die BVA. Na ja, die Zahl der genehmigten Kuraufenthalte korreliert ja unmittelbar mit den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Will man das ändern, nämlich im Sinne einer Gleichstellung im Leistungsrecht, dann ist die Diskussion darüber mehr als willkommen. Wenn man diese Leistungsgleichstellung wirklich haben möchte, bedarf es einer Gesetzesänderung. Nur: Bis dato haben wir hier keine Mehrheit dafür gefunden. Wie gesagt, wir würden die Diskussion darüber sehr begrüßen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.41
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
21.41
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Die Compliance-Richtlinien im Vergabe- und Personalbereich in den drei Sozialversicherungsträgern wurden, wie meine Vorrednerin schon ausgeführt hat, überprüft. Es ging dabei um das Compliance-Management, um die medizinische Reha und um den ganzen Personalbereich.
Ziel dieser Gebarungsprüfung war zu schauen, ob Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bei ausgewählten Prozessen in den drei Sozialversicherungsträgern eingehalten werden. Zusätzlich hat der Rechnungshof hierbei den Hauptverband, das Sozialministerium und das Gesundheitsministerium eingebunden. Insge-
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