gebenheiten, aufgrund der bestehenden Bausubstanz, auch aufgrund des Denkmalschutzes –, sodass wir uns – und dazu bekennen wir uns, dass eine neue Sportstätte auch in Wien in diesem Segment entstehen sollte – in den nächsten Wochen, in den nächsten Monaten sehr intensiv mit der Frage werden auseinandersetzen müssen: Wie können wir uns der Thematik nähern, wenn es tatsächlich um einen Neubau eines Stadions geht? Wie können wir in weiterer Folge auch das bestehende Stadion sinnvoll und vernünftig verwerten?
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Steger, bitte.
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Die österreichische Sportstättensituation ist, wie Sie wissen, katastrophal. Seit vielen Jahren wird, wie gesagt, der Sportstätten-Masterplan versprochen, den es bis heute noch immer nicht gibt. Daran ändert auch das BSFG 2017 nichts; vielmehr noch, es ist sogar mit einer Verschlechterung der Situation zu rechnen. Neu eingefügt wird nämlich als Unternehmensgegenstand – und damit als dezidierte Aufgabe – der Bundessporteinrichtungen GesmbH, dass sie bestehende Einrichtungen veräußern oder belasten kann. Das steht im genauen Gegensatz zum bisherigen Unternehmensgrundsatz, der als Ziel die Erhaltung und die Zurverfügungstellung für den Sport deklarierte.
Eine von mir eingebrachte Ausschussfeststellung, dass nur dann verkauft werden darf, wenn der Förderauftrag aufrechtbleibt, haben Sie im Ausschuss auch abgelehnt. Daher meine Frage: Warum haben Sie eine Veräußerung der bestehenden Sporteinrichtungen in den Unternehmensgegenstand hineingeschrieben und sich gegen die von mir beantragte Ausschussfeststellung zur Erhaltung der Sportstätten für die österreichischen Sportler und Sportlerinnen ausgesprochen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, man muss schon differenzieren, was die Aufgabe dieser Bundes-Sport GesmbH zukünftig ist. Und die Aufgabe dieser neuen GesmbH ist eben, auf der einen Seite den Spitzensport zu fördern und auf der anderen Seite auch den Breitensport entsprechend zu unterstützen.
Werfen wir einen Blick auf den Spitzensport! – Es ist eine Aufgabe, eine klare, mit den Ländern abgestimmte Infrastruktursituation herzustellen, wo wir in einem nächsten Schritt auch die entsprechenden Leistungen dahinter darstellen können. Eine klar abgestimmte Infrastruktursituation bedeutet, dass wir in der nächsten Phase genau definieren müssen, wo, an welchen Standorten, welche Verbände ihre gemeinsamen Trainingszentren haben.
Wir haben jetzt die Situation, was die Bundessporteinrichtungen GesmbH betrifft, dass es durchaus sehr gute Standorte gibt – ich darf jetzt nur die Südstadt erwähnen –, aber dass es auch Facetten gibt, wo wir nicht Spitzensport betreiben, wo wir auch nur partiell die Möglichkeiten für den Breitensport eröffnen, wo wir aus der staatlichen Zuständigkeit heraus wirtschaftlich und touristisch auftreten. Und gegen dieses touristische Auftreten verwahre ich mich, weil das nicht Aufgabe des Staates ist.
Bei der Beurteilung – in weiterer Folge –, wo wir welche Standorte haben wollen, wo möglicherweise ein Standort nicht mehr notwendig ist, muss auch für die GesmbH die Möglichkeit und die Flexibilität gegeben sein, entsprechend zu reagieren. Das bedeutet aber nicht, dass dieser Standort in einer zukünftigen oder anderen Verwendung nicht auch dem Sport zugeführt werden kann.
Präsidentin Doris Bures: Alle Anfragen sind zum Aufruf gelangt. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister, und erkläre die Fragestunde für beendet. (Beifall bei der SPÖ.)
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