einfach ein inakzeptabler Missstand vorhanden. Ähnliches gilt auch für die Zusammensetzung der Kommissionen, nämlich aus je zwei Vertretern aus den Ministerien und je vier Vertretern aus der BSO mit einem Beschlussquorum von zwei Dritteln. Da weiß jeder, dass es natürlich eher sehr schwierig sein wird, optimal zu agieren.
Auch die Zusammenlegung von Grund- und Projektförderung schafft nach wie vor Intransparenz. Der für mich persönlich wichtigste Punkt ist aber, warum mit diesem Gesetz nicht endlich die Sportförderdatenbank mitimplementiert worden ist. Das ist eine Datenbank, die bereits seit 2013 im Bundes-Sportförderungsgesetz gesetzlich festgelegt ist. Man hätte jetzt wirklich die Möglichkeit nützen können, mit diesem BundesSportförderungsgesetz auch die rechtliche Grundlage für diese so wichtige Transparenzdatenbank zu schaffen. Das ist eigentlich persönlich mein größter Kritikpunkt.
Die anderen Kritikpunkte, fürchte ich, wird man auch nicht wegdiskutieren können. Das ist schade, weil letztendlich der Sport, jeder einzelne Sportler der Verlierer sein wird, und das finde ich nicht richtig und nicht gut. Indirekt sehe ich ja auch durch Sie, Herr Minister, die Bestätigung, dass Sie selber noch nicht zufrieden sind. Die Frage ist, warum man dann das Gesetz so verabschiedet.
Bitte noch einmal zurück zur Schulbank, hier nachschärfen und dann ein Gesetz ins Parlament bringen, das auch sicher mehrheitlich mitgetragen wird, damit wirklich der Sport der Gewinner ist! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
10.55
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
10.55
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ehemalige Generalstaatsanwalt von Kalifornien, Earl Warren hat einmal gesagt: Ich lese die Sportseite in der Zeitung immer zuerst, denn sie verzeichnet menschliche Höchstleistungen. Auf den ersten Seiten findet man nur die Fehlleistungen. – Zitatende. Das stimmt im Falle des Bundes-Sportförderungsgesetzes nicht.
Meine Damen und Herren! Für mich ist das Bundes-Sportförderungsgesetz eigentlich ein Paradebeispiel dafür, wie politische Prozesse de facto ablaufen sollten, nämlich sachlich, fair, im gegenseitigen Respekt und vor allem zielorientiert. Alle betroffenen Organisationen und Gruppierungen wurden im Vorfeld eingebunden, haben wertvolle Beiträge und auch Sichtweisen eingebracht. Natürlich kann man es nicht jedem recht machen, und auch Kritik ist, sofern sie sachlich vorgetragen wird, immer angebracht und wichtig. In dem Fall ist sie meiner Meinung nach nicht ganz gerecht, denn dieses Bundes-Sportförderungsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir sind sicher noch nicht am Ende angekommen.
Auch beim Sicherheitspolizeigesetz wird es Novellierungen geben, bei der Straßenverkehrsordnung wird es Novellierungen geben, ganz einfach deswegen, weil sich die Welt weiterentwickelt und auch immer wieder Adaptierungen notwendig sind.
Die Schwerpunkte des Bundes-Sportförderungsgesetzes wurden heute schon mehrfach erwähnt. Mehrgleisigkeiten werden abgeschafft, es wird eine gemeinnützige GmbH geschaffen und es gibt eine One-Stop-Shop-Lösung, an einer Stelle wird alles konzentriert. Summa summarum soll es weniger Bürokratie für die Verbände geben, eine raschere Umsetzung für deren Anliegen, was prinzipiell sehr lobenswert und auch gut ist.
Meine Damen und Herren! Die Förderung des Sports ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, mit diesem Bundes-Sportförderungsgesetz machen wir den Schritt in die richtige Richtung. Kritik ist angebracht, nur: Von vornherein immer alles schlechtzureden, ist auch nicht hilfreich.
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