Der dem Bericht des Finanzausschusses über den Antrag
2231/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Dietmar Keck,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuerge-
setz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz,
das Aktiengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
geändert sowie aktienrechtliche Sonderregelungen über die
planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft erlassen
werden (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz
2017 – MitarbeiterBetStG 2017) (1722 d.B.), angeschlossene
Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Art. I wird nach Z. 6 folgende Z. 6a eingefügt:
„Z. 6a Nach § 134 wird folgender § 135 angefügt:
„§ 135. Beginnend mit dem 1. Jänner 2018 vermindern oder erhöhen sich die in § 33 Abs. 1 angeführten Betragsgrenzen jedes Jahr jeweils ab dem 1. Jänner in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2015 des jeweils vorvergangenen Jahres gegenüber dem Indexwert 100,9 (Durchschnittswert des Jahres 2016) ergibt. Bei der Berechnung der neuen Betragsgrenzen sind Beträge, die einen halben Euro nicht übersteigen, auf den nächstniedrigeren ganzen Euro abzurunden und Beträge, die einen halben Euro übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Euro aufzurunden. Der Bundesminister für Finanzen hat die geänderten Betragsgrenzen jeweils unverzüglich nach Verlautbarung des Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2015 im Bundesgesetzblatt kundzumachen.“
2. In Art. I wird in Z. 7 nach lit b) folgende lit c) angefügt:
„c) § 135 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2017 ist erstmals auf den Veranlagungszeitraum 2019 anzuwenden.“
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Soweit klingt das ja technisch. Was heißt das, meine Damen und Herren? – Wir wollen damit die kalte Progression, die schleichende Steuererhöhung, mit 1. Jänner 2018 abschaffen. Die FPÖ bringt dazu auch einen Vorschlag ein. Es gibt aber einen kleinen Unterschied in unseren Vorschlägen. Ich finde Ihren auch okay, aber ich glaube, wir haben einen, der noch präziser ist. Die FPÖ will eine Verordnungsermächtigung für den Finanzminister regeln, wir hingegen legen ganz klar fest, mit welchem Mechanismus wir die kalte Progression abschaffen wollen. Wir sind uns nach der ersten Prüfung nicht sicher, ob Ihr Vorschlag dem Determinierungsgebot des Artikels 18 B-VG entspricht, und deswegen haben wir das konkreter vorgenommen.
Also: Weg mit der kalten Progression! Weg mit der schleichenden Steuererhöhung! Herr Finanzminister, Sie waren an und für sich auch immer ein Fan davon, haben das mehrfach versprochen, also: Machen wir es! (Beifall bei den NEOS.)
11.40
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Klubobmann Strolz eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2231/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ein-
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