Andreas Treichl, seit 1997 Chef der Erste Bank, über Zinsen, Bargeld und Politik.
„Die Politik will Bargeld abschaffen, nicht wir“
VN-Gespräch. Andreas Treichl (64), CEO Erste Group
„Banker Andreas Treichl ist auch überzeugt, dass das Bargeld ein Auslaufmodell ist. „Die Transparenz wird immer größer, die Privatsphäre eingeschränkt.“ Irgendwann werde es kein Bargeld mehr geben, „aber nicht weil die Banken oder die Menschen das wollen, sondern weil die Politik das will.“ Seine Bank sei total dagegen, doch das spiele keine Rolle.(…)“
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Barzahlung beinhaltet. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine entsprechende Verankerung im EU-Recht einzusetzen“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Wittmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.33
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Gesetzwerdungsprozess des Datenschutz-Anpassungsgesetzes ist deswegen etwas zügiger gewesen, weil die Datenschutz-Grundverordnung mit 25. Mai 2018 in Kraft tritt und daher auch das Datenschutz-Anpassungsgesetz in Kraft treten soll, damit sich die Normadressaten rechtzeitig und umfangreich auf dieses Gesetz vorbereiten können, weil es eine sehr umfangreiche Veränderung des gesamten Datenschutzbereiches darstellt.
Im Wesentlichen haben wir alle Fristen eingehalten, es hat auch eine Begutachtung gegeben, sodass der Gesetzwerdungsprozess all unseren Vorschriften und Usancen entsprochen hat, aber es ist natürlich eine umfangreiche Veränderung, das gebe ich schon zu.
Die meisten Kritikpunkte inhaltlicher Art betreffen jedoch gar nicht unser Gesetz, sondern die grundsätzliche Datenschutz-Grundverordnung, die auf europäischer Ebene beschlossen wurde und die grundsätzlich direkt anwendbar ist. Wir haben sie auch nicht wortwörtlich in das Gesetz hineingenommen, da sie von sich aus für alle europäischen Länder gilt. Gleichzeitig wurde aber eine Richtlinie beschlossen, die für die Teile des Innen- und Justizbereiches eine eigene Umsetzung erfordert, so ist ein Großteil der getroffenen Regelung die Umsetzung dieser Richtlinie.
Die anderen Teile dieser Umsetzung betreffen die Behörden selbst, den Rechtsweg, die Haftung und andere Maßnahmen, die innerstaatlich zu regeln sind. Das heißt, der inhaltliche Teil ist uns im Wesentlichen durch die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union vorgegeben. Es ist lediglich der formelle Teil der Umsetzung der Behörden von uns zu vollziehen und die Umsetzung der Richtlinie. In beiden Teilen bei der Umsetzung, die dem nationalen Bereich entspricht, haben wir darauf Bezug genommen, dass es auch spezifische Ausnahmen gibt. Dort, wo es Öffnungsklauseln gibt, im Be-
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