reich der Wissenschaft und auch bei Bildaufnahmen, haben wir davon Gebrauch gemacht, und letztendlich haben wir alle Kriterien erfüllt.
Die Kritikpunkte sind, wie immer in so einem Bereich: Den Datenschützern ist es zu wenig Datenschutz, den Firmen oder Betrieben ist es zu viel Datenschutz. Wer sich insbesondere beklagt hat, sind die Geheimdienste, die sagen, es wird wesentlich schwieriger, weil die Daten natürlich besser geschützt sind, auch im Bereich der Strafverfolgung und der Verfolgungsbehörden.
Es gibt in Zukunft eine Löschungsverpflichtung, das heißt, wenn das Verfahren eingestellt wird, müssen der Adressat verständigt und die gesammelten Daten gelöscht werden.
Im Wesentlichen ist das eine sehr moderate, mit Augenmaß durchgeführte Einbindung der Datenschutz-Grundverordnung und Umsetzung in nationales Recht, und sie erfüllt letztendlich alle Voraussetzungen. Betrachtet man die einen auf der einen Seite, die sich zu wenig bedient fühlen, und die anderen auf der anderen Seite, die sich zu viel bedient fühlen, dann wird man wohl mit dem Mittelmaß das richtige Augenmaß bewiesen haben. Daher glaube ich, dass das eine richtige, rechtzeitige und auch überschaubare Umsetzung dieser Grundverordnung ist. (Beifall bei der SPÖ.)
13.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte, Herr Klubobmann.
13.37
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist jener Teil der Umsetzung im Bereich der Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung, wo Österreich Umsetzungsbedarf hat. Man muss ganz grundsätzlich sagen, die Datenschutz-Grundverordnung ist ein europäisches Regelwerk, das beim Datenschutz wesentliche Verbesserungen in der Rechtsdurchsetzung bringt. Es ist federführend durch den deutschen EU-Abgeordneten der grünen Fraktion Jan Philipp Albrecht verhandelt worden und sicher ein Meilenstein in der europäischen Datenschutzpolitik.
Kein Meilenstein ist das Zustandekommen dieses Gesetzes, weil damit alle Usancen gebrochen worden sind, die für einen qualitativ hochwertigen Gesetzgebungsprozess notwendig sind. Das macht es uns schwer, dieses Gesetz zu beurteilen, weil die Vorgangsweise die Zeit dafür nicht lässt.
Die Begutachtungsfrist wäre bis Freitag, den 23. Juni 2017, gegangen, aber die Regierungsvorlage ist, völlig unüblich, schon am 7. Juni 2017 fertiggestellt worden, und das heißt, die Begutachtung, bei der sich Expertinnen und Experten einbringen können, wäre noch fast zweieinhalb Wochen gegangen. Die Regierung hat gesagt, das interessiert uns nicht mehr, wir machen unseren Gesetzesvorschlag fertig. Man muss sich vorstellen, allein in den letzten drei Tagen der Begutachtung, als die Regierungsvorlage schon lange fertig war, sind noch 46 Stellungnahmen eingelangt.
Damit nicht genug, hat man am Freitag, zwei Tage vor dem Ausschuss, einen umfassenden Abänderungsantrag vorgelegt. Das heißt, die Opposition hätte eine an sich komplexe Materie zwei Tage vor dem Ausschuss noch einmal mit einem Abänderungsantrag prüfen müssen. Wenn man am Freitag um 15 Uhr einen Abänderungsantrag bekommt und am Montag der Ausschuss stattfindet, dann weiß jeder, dass es da keine Chance gibt, solche Abänderungsvorschläge noch mit Expertinnen und Experten zu diskutieren. Dass wir zur Not am Wochenende arbeiten, ist in Ordnung, aber dass man uns jede Chance nimmt, mit Fachexpertinnen, Fachexperten Rücksprache zu halten, zeugt nicht von einem ordentlichen Gesetzgebungsprozess. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)
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