Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 121

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Daher war es uns – und, wie ich denke, den anderen Fraktionen ebenso – auch gar nicht möglich, am Montag ein endgültiges Urteil über dieses Gesetz abzugeben. Ich glau­be, dass es inhaltlich wahrscheinlich gar nicht so schlecht ist, die Frage ist allerdings – und da möchte ich den Beamtinnen und Beamten, die sicher unter Zeitdruck gearbeitet haben, auch nichts unterstellen –: Ist es ein Werk, das legistisch passt und das auch für die Anwender eine ordentliche Rechtsanwendung zulässt, oder ist es das nicht? – Die­se Beurteilung war schlicht nicht möglich.

Natürlich gibt es auch inhaltliche Kritikpunkte, und ich möchte stellvertretend zwei nen­nen.

Der eine ist die fehlende Verbandsklage. Die wäre nach der Datenschutz-Grundverord­nung möglich, auf die hat Österreich aber verzichtet. Was heißt das im Ergebnis? – Nicht-österreichische NGOs können österreichische Unternehmen vor nicht-österreichischen Gerichten klagen, wir verzichten aber darauf, dass österreichische NGOs nicht-öster­reichische Unternehmen klagen können. – Das verstehe ich nicht! Warum vergibt man sich da eine Chance? Das ist völlig unnötig! Das schafft eine Ungleichheit: Österreichi­sche Unternehmen können von nicht-österreichischen NGOs geklagt werden, aber ös­terreichische NGOs können nicht aktiv werden. Das ist völlig unverständlich und ist auch nicht erklärbar.

Ein zweiter Punkt, der jedenfalls zu kritisieren ist, ist die formlose Einstellung des Be­schwerdeverfahrens. Jetzt kann man durchaus sagen, es macht einen gewissen Sinn, dass man nicht immer gleich straft – dafür bin ich zu haben! –, ich halte es nur für ein Problem, wenn per se die Möglichkeit geschaffen wird, dass man zuerst einmal aus­reizt, was rechtlich geht, und wenn dann die Behörde kommt und sagt: Das geht nicht!, dann ändert man alles und kommt völlig straffrei davon, es wird nicht einmal etwas fest­gestellt und es gibt keine generalpräventive Wirkung. Das halte ich nicht für sonderlich geschickt. Wir werden beobachten, wie sich das entwickelt.

Alles in allem tut es mir sehr leid, dass wir heute nicht zustimmen können, weil diese Datenschutz-Grundverordnung, ich habe es schon gesagt, grundsätzlich ein Fortschritt ist. Ich kann aber nicht die Verantwortung für ein Gesetz übernehmen, das in einer der­artigen Geschwindigkeit durch das Parlament gejagt wird und gegen alle parlamentari­schen Usancen in der Begutachtung und Beschlussfassung ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


13.42.01

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon angesprochen: Der vorlie­gende Gesetzentwurf hat zwei Grundlagen, nach denen wir uns richten: zum einen die Richtlinie betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Sicher­heitspolizei und zum anderen die Datenschutz-Grundverordnung.

Ich möchte auch gleich bei dieser bleiben, denn die Verordnung tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft und bedeutet für den Einzelnen mehr Rechte hinsichtlich seiner persönlichen Da­ten – vom Namen über die Adresse über die Kontakte bis hin zu sensiblen Daten wie medizinische, biometrische Daten, unsere Vorlieben und unsere Suchanfragen –, all je­ne Daten, die uns zuordenbar sind und die wir halt preisgeben, wenn es um den Bezug von Dienstleistungen und Produkten geht. Und ich denke, wir sind uns da alle einig, dass all jene Daten, die uns zuordenbar sind, also diese persönlichen Daten, auch schüt­zenswert sind.

 


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