Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 123

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Datenschutz und Datensicherheit sind wichtig, und es ist gut, dass wir selbstbestimmt sind, wenn es um die Verwendung unserer Daten geht, vor allem gegenüber den gro­ßen Internetkonzernen, die selten europäisch sind.

Ich möchte aber auch betonen, dass damit der bürokratischen Belastung für Unterneh­men, gerade für die Klein- und Mittelbetriebe, nicht Einhalt geboten wird, sondern diese sogar ausgebaut wird.

Daher auch mein Appell, Herr Minister – gerade jetzt wieder wurde die ePrivacy-Ver­ordnung im Europäischen Parlament auf den Weg gebracht –, an Sie, aber auch an al­le unseren europäischen Abgeordneten gerichtet: Wir brauchen Lösungen – wir brau­chen aber Lösungen, die unsere Klein- und Mittelbetriebe nicht belasten. – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Eva-Maria Himmelbauer, Kolleginnen und Kol­legen zur Regierungsvorlage (1664 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) in der Fassung des Ausschussberichtes (1761 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Dem § 69 Abs. 9 in der Fassung der Z 7 wird folgender Satz angefügt:

„Nach dem Datenschutzgesetz 2000 erteilte Zustimmungen bleiben aufrecht, sofern sie den Vorgaben der DSGVO entsprechen.“

Begründung:

Zu Z 1 (§ 69 Abs. 9):

Bisher erteilte Zustimmungen gelten als Einwilligungen iSd DSGVO fort, sofern sie der Art nach den Bedingungen der DSGVO entsprechen (Erwägungsgrund 171 Satz 3 der DSGVO). Bisher rechtswirksame Zustimmungen erfüllen grundsätzlich diese Bedingung.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


13.47.19

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ja, es ist insbesondere, wenn jetzt noch diese Abänderungsanträge hineinkommen, die ja nicht nur ihre sachliche Berechtigung haben, sondern auch sehr gut sind, umso trauri­ger, dass es zu dem Gesetz so kommen musste, wie es gekommen ist, denn ja, es geht um die notwendigen Umsetzungsschritte der Datenschutz-Grundverordnung, um das, was nicht sowieso direkt gilt.

 


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