Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 124

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Natürlich gab es am Anfang einige Probleme, die man jetzt zumindest teilweise aus­merzen konnte, aber was so schade an dem Ganzen ist, ist, dass dieser parlamenta­rische Prozess im Endeffekt so verhunzt war.

Wir haben nun die Möglichkeit der Übergangsregelungen für die entsprechenden jetzt schon gültigen Einwilligungen bei Unternehmen. Es wird so sein, dass die Datenschutz­behörde auch eine Servicefunktion wahrnehmen wird, was ich gleichfalls sehr begrüße, weil dadurch insbesondere KMUs sehr geholfen wird.

Was immer noch fehlt, ist mehr Einbindung von und mehr Fokus auf Open Data, was natürlich gerade für Start-ups ein wesentlicher Punkt ist. Und was weiterhin aus rechts­staatlicher Sicht sehr problematisch ist, ist, dass immer noch nicht geklärt ist, ob es überhaupt möglich sein kann, dass eine Behörde so hohe Strafen ausspricht. Sie wis­sen, dass gerade das im Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsicht vor dem VfGH ist, das heißt, ich halte das für problematisch – genauso wie ich übrigens den fehlen­den Anwaltszwang in einem so grundrechtssensiblen Bereich für problematisch erachte.

Das wirklich große Problem ist aber, wie das parlamentarisch vor sich gegangen ist. Kollege Steinhauser hat es schon angesprochen: Es gab eine Begutachtung, und es ist etwas passiert, was zumindest in der Zeit, in der ich im Parlament bin, noch nie pas­siert ist, nämlich dass man, bevor die Begutachtung zu Ende ist, bevor man alle Stel­lungnahmen hat, eine Regierungsvorlage macht. In Wirklichkeit können wir uns das gan­ze Begutachtungsverfahren gleich sparen, wenn ich ohnehin einmal ignoriere, was da kommt!

Ja, ich gebe zu, es sind nachher über den Abänderungsantrag Dinge eingearbeitet wor­den, aber auch da ist es parlamentarisch, wie gleichfalls schon angesprochen wurde, ei­nigermaßen schwierig, wenn man am Freitagnachmittag solch einen Abänderungsan­trag bekommt. Auch wir haben kein Problem, übers Wochenende zu arbeiten und uns das anzuschauen (Abg. Steinhauser: Die NEOS schon gar nicht!) – wir schon gar nicht, das ist vollkommen richtig! –, nichtsdestotrotz entspricht es weder den parlamentarischen Gepflogenheiten noch hat es, ehrlich gesagt, mit ernst zu nehmender, qualitativ hoch­wertiger Arbeit, die gerade in dem Bereich so dringend notwendig wäre, etwas zu tun.

Ja, ich gestehe zu, es sind jetzt noch gute Schritte gemacht worden, ich glaube aber trotzdem, dass hier immer noch Dinge fehlen. Ich halte es einfach für keine sinnvolle Va­riante, wenn das österreichische Parlament so arbeitet. Ich denke, dass dem Parlamen­tarismus damit nicht gedient ist, und ich denke, dass wir hier viel selbstbewusster auf­treten sollten.

Was natürlich stimmt, ist, dass es notwendig ist, hier so rasch wie möglich zu einer sinn­vollen Regelung zu kommen, damit sich Unternehmerinnen und Unternehmer darauf einstellen können, nichtsdestotrotz geht es um den Mai 2018: Es ist noch knapp ein Jahr bis dorthin!

Ich glaube, wenn wir die entsprechenden Stellungnahmen noch mehr berücksichtigt und eingearbeitet hätten, hätten wir bis zum Herbst eine noch bessere Lösung hinbekom­men können, und dann, so meine ich, wäre die Umstellungszeit immer noch ausreichend lang, damit sich alle auch wirklich darauf einstellen können. Dem Parlamentarismus ist mit so einer Vorgehensweise sicher nicht gedient. (Beifall bei den NEOS.)

13.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Mag. Drozda zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.50.20

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda: Ich möchte mich hier jetzt inhaltlich nicht verbreitern, weil vieles ohnehin schon von den


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