Vorrednern erwähnt wurde. Dass es sich um eine Verordnung handelt, die direkt anwendbar ist, um eine Umsetzung auf österreichischer Ebene, dass wir dieser Richtlinie im Rat nicht zugestimmt, sondern uns enthalten haben, erwähne ich der guten Ordnung halber.
Klar ist nur, was die Frage der Ernsthaftigkeit des Begutachtungsverfahrens betrifft, lege ich schon Wert auf die Feststellung – auch vor dem Hintergrund dessen, dass ich weiß, wie intensiv unsere Beamtinnen und Beamten sich da bemüht haben, alles einzuarbeiten –, dass alles berücksichtigt wurde und dass die maßgeblichen Stellungnahmen eingearbeitet wurden. Sie erkennen das am Umfang des Abänderungsantrages, der in diesem Zusammenhang ja auch kritisiert wurde, und Sie erkennen es an der Tatsache, dass wir noch heute einen Abänderungsantrag in der Frage der Verarbeitung der bereits vorhandenen Daten eingebracht haben.
Dass wir das unter großem Zeitdruck gemacht haben, ist, glaube ich, nicht in Abrede zu stellen, auf der anderen Seite möchte ich schon für uns alle in Anspruch nehmen, dass wir uns bestmöglich um eine Berücksichtigung all dieser Dinge bemüht haben. – Der guten Ordnung halber erwähne ich schon noch, dass es ja nicht die sozialdemokratische Fraktion war, die die Regierungszusammenarbeit beendet und dadurch gewisse zeitliche Probleme verursacht hat.
Ich glaube, wir haben unter den gegebenen Umständen im Verfassungsausschuss, aber auch im Rahmen des Begutachtungsverfahren das Bestmögliche getan und können Ihnen heute etwas vorschlagen, wo Sie, wenn Sie – was Sie zweifellos getan haben – die letzten drei Tage genützt haben, um sich anzusehen, was heute beschlossen wird, sich einen Ruck geben und dem wohl auch zustimmen könnten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. –Bitte.
13.52
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Internet schafft den gläsernen Menschen. Jeder Mensch hat natürlich sensible Daten, hat ein starkes Recht auf Datenschutz, und ich sage das deshalb eingangs hier, um auch darauf hinzuweisen, dass bei der Regierungsvorlage und vor allem bei dem Abänderungsantrag sehr wohl sehr gewissenhaft vorgegangen wurde.
Es liegt an uns, diesen Handlungsbedarf in Bezug auf personenbezogene Daten aktuell zu regeln, und wir sagen mit dem Datenschutzgesetz ein klares Ja zum Schutz der persönlichen Daten. Es ist ja schon gesagt worden: Wir setzen eine EU-Verordnung und eine EU-Richtlinie um, aber die Umsetzung in nationales Recht bietet einige Möglichkeiten, und ich freue mich, hier feststellen zu können, dass wir diese Möglichkeiten beim nationalen österreichischen Recht gut nützen.
In der Begutachtungsfrist sind 109 Stellungnahmen eingegangen. Zugegebenermaßen war es eine Mammutaufgabe für die Beamten, diese in einen 59-seitigen Abänderungsantrag einzuarbeiten, der dem Verfassungsausschuss dann tatsächlich am Montag vorgelegt wurde.
Das Gesetz hat mit diesem Abänderungsantrag enorm an Qualität gewonnen. Ein Beispiel ist die Datenschutzbehörde: Im Abänderungsantrag regeln wir ganz klar, dass die Prüfbefugnis der Datenschutzbehörde, die im Bundeskanzleramt angesiedelt sein wird, nun ausgeweitet wird. Es kann generell geprüft werden und nicht nur bei begründetem Verdacht.
Die Whistleblower-Hotline, die vom EU-Recht her ein bisschen infrage gestellt wurde, wenn es um das Problem der Verarbeitung strafrechtlich relevanter Daten durch ano-
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