Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 126

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nyme Anzeigen geht, regeln wir im nationalen Recht eindeutig. Die Whistleblower-Hot­lines sind ja ein ganz wesentliches Instrument in der Korruptionsbekämpfung, und das haben wir für Österreich hier klar geregelt.

Das Datenschutzgesetz regelt auch die Bestimmungen für ausländische Unternehmen, die Sitz oder Niederlassung in Österreich haben: Für sie gilt ganz klar österreichisches Recht, was in der EU-Verordnung nicht so geklärt war. Damit haben ausländische Un­ternehmen in Österreich keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen Unterneh­men, weil sie vielleicht durch heimatliches Recht geschützt wären. Ich halte das für sehr gut.

Ich finde, SPÖ und ÖVP haben mit dieser Gesetzesvorlage ihre Hausaufgaben ge­macht, vor allem auch mit einem Punkt, nämlich dass der Missbrauch von personenbe­zogenen Daten in Gewinn- und Schädigungsabsicht ganz klar unter Strafrecht gestellt wird. Auch das entspricht unserem ganz klaren Wollen des Schutzes von personenbe­zogenen und sensiblen Daten.

In diesem Sinn: ein gutes Gesetz mit hoher Qualität. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte schön.

 


13.56.00

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, Sie haben es ja selbst angedeutet: Es hat laufend Abänderungsanträge zu diesem Gesetz gegeben. Einer der Abänderungsanträge ist am Freitagnachmittag, um 15 Uhr, im Klub eingelangt, da war ich bereits mit dem Auto auf dem Heimweg, ich konnte ihn also nicht lesen. Am Samstag hatte ich einen 24-Stun­den-Dienst bei der Polizei, am Sonntag bin ich wieder nach Wien gefahren, und am Montag hatten wir den Verfassungsausschuss. – Jetzt kann man sich ungefähr vorstel­len, wie die Regierung da gearbeitet hat.

Nun will ich nicht einmal negativ über den Inhalt des Gesetzes sprechen, aber es ist schier unmöglich für einen kleinen Klub mit wenigen Mitarbeitern und mit einem Abge­ordneten, der vielleicht extrem beschäftigt ist, weil er in sehr vielen Ausschüssen ist – Sie sehen ja, wie viele Punkte in diesen zwei Tagen auf der Tagesordnung sind –, der das alles verarbeiten muss. Auch mein Tag hat nur 24 Stunden, Herr Minister!

Die Vorgangsweise beim Zustandekommen dieser Vorlage hat Kollege Wittmann sehr nett ausgedrückt. Er hat gesagt, der Gesetzwerdungsprozess ist ein bisschen zügiger gewesen. – Ja, ein bisschen zu zügig, denn wir haben uns damit nicht wirklich zu 100 Pro­zent befassen können. Und wenn ich nicht weiß, was in einem Gesetz konkret drinnen steht, brauche ich Zeit, vor allem, wenn darin von da auf dort verwiesen wird und von dort wieder dahin – und das alles mit irgendwelchen Paragraphen und Zeilen und Sei­ten. Das muss man sich zuerst einmal zusammensuchen! Ich glaube, so viel Platz ha­ben wir hier herinnen gar nicht, dass wir das alles auflegen könnten, wenn wir es lesen möchten. – Nur so viel dazu, damit die Zuschauer einmal wissen, was da abgeht.

Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe, Herr Minister – nicht der Inhalt, der Inhalt mag in Ordnung sein, das weiß ich aber nicht zu 100 Prozent –, und deswegen kann meine Fraktion beim besten Willen nicht zustimmen – und den hätten wir, das können Sie mir glauben, weil ich doch denke, dass da einige gute Sachen drinnen sind, was ich in den Teilstücken, die wir in der kurzen Zeit durcharbeiten konnten, gesehen habe. Ich kann aber nicht sagen, ob da irgendetwas Verstecktes drinnen ist. Ich erinnere Sie daran, dass es schon viele Gesetze gegeben hat, die man sehr, sehr schnell durchgezogen hat und bei denen es dann immer wieder zu Komplikationen gekommen ist. Denken wir


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