Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 127

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an das Beamten-Dienstrecht, das jetzt immer wieder vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wird und das wir wieder neu beschließen müssen.

So etwas möchte ich jetzt da drinnen nicht haben, und deswegen können wir leider nicht zustimmen, auch wenn es mir innerlich ein bisschen wehtut. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


13.58.31

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Albert Steinhauser hat bereits erläu­tert, wie viele andere auch, wie das sehr fragwürdige Zustandekommen dieses Geset­zesvorschlags zu beurteilen, zu bewerten ist. Ich möchte auf einen weiteren Punkt ein­gehen, der damit zusammenhängt.

Uns liegt jetzt nur mehr ein Rumpfgesetz vor: Ursprünglich wäre das eine Zweitdrittel­materie gewesen, bei der natürlich auch wir Grüne hätten mitverhandeln können; jetzt sind die Zweidrittelteile weg, was uns wieder zur grundsätzlichen Frage führt, wie gut durchdacht dieses Paket tatsächlich ist – auch hier wieder der Verweis auf die kurze Dauer der Begutachtung, der Einarbeitungszeit et cetera.

Der Wegfall der Zweidrittelteile ist jetzt aus meiner Sicht als Wissenschaftssprecherin aus einer bestimmten Perspektive insofern kein Schaden, als die ursprüngliche Version dieses Gesetzes einen großen Einschnitt, eine große Einschränkung für die österrei­chische Wissenschafts- und Forschungslandschaft bedeutet hätte.

Sie wissen, die Grünen sind eine Datenschutzpartei (Abg. Schönegger: Welche Grü­nen? Die vom Pilz oder ...?), es ist uns extrem wichtig, dass die Rechte von Betroffe­nen und von Einzelpersonen gewahrt sind. Wir sind aber auch eine Wissenschaftspar­tei, und das bedeutet, es muss klar sein, dass für wissenschaftliche Forschung Daten verwendet werden können und das nicht durch überzogene Vorgaben eingeschränkt wird.

Genau das wäre der Fall gewesen. Es gibt die Kritik vonseiten der Universitäten, der uniko, der Medizinischen Universitäten, auch der Biobankeninfrastruktur, die in Wien an­gesiedelt ist und für die dieser Gesetzentwurf mitunter bedeutet hätte, dass sie weg müssen, weil die gesetzliche Basis die wissenschaftliche Arbeit so stark erschwert hät­te, dass sie in Österreich nicht mehr durchführbar gewesen wäre.

Es gibt öffentliche Interessen, speziell im medizinischen Bereich, aber auch sonst, wo es extrem wichtig ist, dass mit großen Datenmengen, mit Big Data gearbeitet werden kann – immer unter Einhaltung ethischer und wissenschaftlicher Grundsätze. Dazu gibt es auch eigene Kommissionen an den Universitäten, und diese Grundsätze werden auch eingehalten. Da wäre aber fast etwas verunmöglicht worden, beziehungsweise es be­steht auch jetzt, mit dem jetzigen § 7, der in Bezug auf die wissenschaftliche Forschung sehr schlecht formuliert ist, dasselbe Problem.

Wir haben im Ausschuss eine Ausschussfeststellung beschlossen, dass ein zusätzli­ches Gesetz vom Wissenschaftsministerium kommen muss, mit dem für den Wissen­schaftsbereich genau diese Dinge geregelt werden. Ich appelliere ganz stark an die zu­ständigen Beamtinnen und Beamten, das sauber zu machen, damit wir im internationa­len Vergleich in der Wissenschaft und in der Forschung keinen Wettbewerbsnachteil ha­ben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.01

14.01.31

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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