Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 129

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sprünglichen Absicht, das hier in einem zu beschließen, eine zweigliedrige Vorgangs­weise schaffen, indem wir heute eine Grundlage für die im Herbst dann erneut vorzu­nehmende weitere Beschlussfassung schaffen.

Das ist vielleicht kommunikativ, aber es wäre nicht unbedingt notwendig gewesen. Man kann es auch als innovativ bezeichnen, wenn man will. Wir werden dem daher jeden­falls zustimmen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


14.05.19

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Grüß Gott, Herr Präsident! Hohes Haus! Ich versuche, dem Ganzen ein bisschen mehr Sinn zu geben, als mein Vorredner hier an­gedeutet hat.

Als ich studiert habe, hat man die Frage, wo man die österreichische Verfassung findet, dahin gehend beantwortet, dass es Verfassungsgesetze gibt, dass es Verfassungsbe­stimmungen in einfachen Gesetzen gibt und dass es Staatsverträge gibt. Der dritte Punkt ist irgendwann einmal so sehr zersplittert, dass der Bundesverfassungsgesetzgeber im Jahr 2008 gesagt hat, dass auch die Staatsverträge, die verfassungsändernd sind, mit eigenen Bundesverfassungsgesetzen zu regeln sind. Das ist die Ausgangslage dafür, dass wir auch dieses 15. Zusatzprotokoll in Form eines Bundesverfassungsgesetzes be­schließen müssen und sollen.

Jetzt war die erste Idee, dass man ein Staatsverträge-Bundesverfassungsgesetz macht, in dem alle Staatsverträge, die die Verfassung ändern, drinnen stehen. Das war eine ko­härente Idee, die wir leider aus den Gründen, die der Kollege schon genannt hat, hier nicht zum Durchbruch gebracht haben. Das hätte zur leichteren Lesbarkeit der Staats­verträge, die die Verfassung ändern, beigetragen.

Nun machen wir es in einem zweistufigen Verfahren, das ebenfalls nicht notwendig ist – da hat der Herr Kollege recht –, nämlich indem wir zuerst jetzt ein Bundesverfassungs­gesetz beschließen, mit dem wir das 15. Zusatzprotokoll genehmigen können – das heißt, wir machen jetzt einen ersten Schritt –, und machen dann ... (Abg. Steinhauser: Wa­rum ist der nicht notwendig? – Das ist notwendig!) – Ich glaube, das könnte man in ei­nem machen; aber Sie werden dann sagen, Herr Kollege, warum Sie es nicht glauben. Ich glaube, es wäre gegangen, dass man beides in einem Schritt macht, nämlich die Ge­nehmigung und auch das 15. Zusatzprotokoll beschließt.

Herr Kollege Jarolim hat vorhin ein paar Punkte erwähnt, die in diesem 15. Zusatzpro­tokoll drinnen stehen werden, und ich möchte noch einen ganz wichtigen, nämlich viel­leicht sogar den wichtigsten, herausgreifen, nämlich die Fristverkürzung von sechs auf vier Monate. Darüber werden nämlich einige stolpern, wenn sie zum ersten Mal sehen, was da drinnen steht, beziehungsweise wenn sie Zurückweisungen erhalten. Also das ist ganz wichtig, dass wir nur noch eine viermonatige Frist nach rechtskräftiger Beendi­gung des innerinstanzlichen Verfahrens haben.

Meine Damen und Herren! Ich nehme diesen Tagesordnungspunkt aber auch selbstkri­tisch zum Anlass, um hier einmal die Frage zu stellen, ob diese völlige Zersplitterung der Verfassung denn wirklich im Interesse von uns allen, den Richtern und der Bevöl­kerung ist. Wir haben gerade die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gelesen, der den Bescheid hinsichtlich der dritten Piste aufgehoben hat. Wenn wir eine österrei­chische Verfassung haben, die zersplittert ist und sich in den verschiedensten Gesetzen findet, dann darf es uns auch nicht wundern, dass Leute verwirrt sind, und dies selbst dann, wenn es Richter und rechtskundige Personen sind.

 


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