sprünglichen Absicht, das hier in einem zu beschließen, eine zweigliedrige Vorgangsweise schaffen, indem wir heute eine Grundlage für die im Herbst dann erneut vorzunehmende weitere Beschlussfassung schaffen.
Das ist vielleicht kommunikativ, aber es wäre nicht unbedingt notwendig gewesen. Man kann es auch als innovativ bezeichnen, wenn man will. Wir werden dem daher jedenfalls zustimmen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.05
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Grüß Gott, Herr Präsident! Hohes Haus! Ich versuche, dem Ganzen ein bisschen mehr Sinn zu geben, als mein Vorredner hier angedeutet hat.
Als ich studiert habe, hat man die Frage, wo man die österreichische Verfassung findet, dahin gehend beantwortet, dass es Verfassungsgesetze gibt, dass es Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen gibt und dass es Staatsverträge gibt. Der dritte Punkt ist irgendwann einmal so sehr zersplittert, dass der Bundesverfassungsgesetzgeber im Jahr 2008 gesagt hat, dass auch die Staatsverträge, die verfassungsändernd sind, mit eigenen Bundesverfassungsgesetzen zu regeln sind. Das ist die Ausgangslage dafür, dass wir auch dieses 15. Zusatzprotokoll in Form eines Bundesverfassungsgesetzes beschließen müssen und sollen.
Jetzt war die erste Idee, dass man ein Staatsverträge-Bundesverfassungsgesetz macht, in dem alle Staatsverträge, die die Verfassung ändern, drinnen stehen. Das war eine kohärente Idee, die wir leider aus den Gründen, die der Kollege schon genannt hat, hier nicht zum Durchbruch gebracht haben. Das hätte zur leichteren Lesbarkeit der Staatsverträge, die die Verfassung ändern, beigetragen.
Nun machen wir es in einem zweistufigen Verfahren, das ebenfalls nicht notwendig ist – da hat der Herr Kollege recht –, nämlich indem wir zuerst jetzt ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, mit dem wir das 15. Zusatzprotokoll genehmigen können – das heißt, wir machen jetzt einen ersten Schritt –, und machen dann ... (Abg. Steinhauser: Warum ist der nicht notwendig? – Das ist notwendig!) – Ich glaube, das könnte man in einem machen; aber Sie werden dann sagen, Herr Kollege, warum Sie es nicht glauben. Ich glaube, es wäre gegangen, dass man beides in einem Schritt macht, nämlich die Genehmigung und auch das 15. Zusatzprotokoll beschließt.
Herr Kollege Jarolim hat vorhin ein paar Punkte erwähnt, die in diesem 15. Zusatzprotokoll drinnen stehen werden, und ich möchte noch einen ganz wichtigen, nämlich vielleicht sogar den wichtigsten, herausgreifen, nämlich die Fristverkürzung von sechs auf vier Monate. Darüber werden nämlich einige stolpern, wenn sie zum ersten Mal sehen, was da drinnen steht, beziehungsweise wenn sie Zurückweisungen erhalten. Also das ist ganz wichtig, dass wir nur noch eine viermonatige Frist nach rechtskräftiger Beendigung des innerinstanzlichen Verfahrens haben.
Meine Damen und Herren! Ich nehme diesen Tagesordnungspunkt aber auch selbstkritisch zum Anlass, um hier einmal die Frage zu stellen, ob diese völlige Zersplitterung der Verfassung denn wirklich im Interesse von uns allen, den Richtern und der Bevölkerung ist. Wir haben gerade die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gelesen, der den Bescheid hinsichtlich der dritten Piste aufgehoben hat. Wenn wir eine österreichische Verfassung haben, die zersplittert ist und sich in den verschiedensten Gesetzen findet, dann darf es uns auch nicht wundern, dass Leute verwirrt sind, und dies selbst dann, wenn es Richter und rechtskundige Personen sind.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite