15.14
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Menschen sind nicht gleich, und ihre Lebenswege, wie wir wissen, sind es auch nicht. Wir haben deshalb in Österreich seit dem Jahr 2010 für unterschiedliche Lebensformen maßgeschneiderte Lösungen gefunden. (Ah-Rufe bei SPÖ und NEOS.)
Es gibt Regelungen mit dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das wir 2010 eingeführt haben. Jeder soll auf seine Weise Schutz und Unterstützung des Staates bekommen, aber auch Verantwortung für sich und die Seinen übernehmen können.
Wir haben in den letzten Jahren – wie Sie wissen und wie wir es alle getan haben – mit verschiedensten Gruppierungen zahlreiche Gespräche geführt. Es war uns ein Anliegen, Diskriminierungen, nämlich Ungleichbehandlungen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind, zu beseitigen. Aus diesem Grund haben wir gesetzlich geändert, was als diskriminierend empfunden wurde oder was als diskriminierend empfunden werden könnte. (Abg. Maurer: Ungleichbehandlung der Ehe?)
Wir haben im Dezember 2016 verschiedene Änderungen betreffend die eingetragene Partnerschaft im Personenstandsgesetz und im Namensrecht vorgenommen. Eingetragene Partnerschaften können nunmehr wie Ehen am Standesamt geschlossen werden und nicht wie früher bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Außerdem wurde klargestellt, dass die eingetragenen Partner nunmehr auch einen Familiennamen führen können. Wie gesagt, wir haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen an gesellschaftliche Entwicklungen in dem Maß angepasst, wie wir seit 2010 eine Entwicklung gesehen haben. (Abg. Öllinger: Is’ eh a Lichtblick!)
Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist die gemeinschaftliche Adoption auch für eingetragene Partner in Österreich möglich, was in Deutschland nicht der Fall ist.
Wie wir den Medien entnehmen können, sind derzeit verschiedene Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof anhängig, die eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Ehegesetzes zum Thema haben, weil gleichgeschlechtliche Partner die Ehe nach dem Ehegesetz nicht schließen dürfen, sondern für sie die Partnerschaft nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz vorgesehen ist.
Wir gehen davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Thema zeitnah entscheiden wird (Nein-Rufe bei der SPÖ), daher erachte ich es als sinnvoll (Zwischenruf des Abg. Scherak), dass wir im Parlament erst dann eine Regelung treffen, wenn über diese verfassungsrechtliche Frage eine Entscheidung unseres Verfassungsgerichtshofes vorliegt. (Abg. Schieder: Wer ist der VfGH?)
Damit ist auch klar, dass es zur aktuellen Vorgangsweise in Deutschland einen Unterschied gibt, nämlich deswegen, weil in Deutschland am Bundesverwaltungsgericht ähnliche Beschwerden nicht anhängig sind. Im Übrigen möchte ich in Richtung unseres Koalitionspartners noch festhalten (Abg. Steinhauser: Das habt ihr ja beendet!), dass wir im Regierungsprogramm keine vereinbarte Vorgangsweise zur Abschaffung der eingetragenen Partnerschaft haben (Zwischenrufe bei der SPÖ), auch nicht zur Änderung des Ehegesetzes.
Daher sage ich: Machen wir keine leeren Kilometer! Es ist derzeit nicht sinnvoll, sich mit der Abschaffung der eingetragenen Partnerschaft zu beschäftigen. Die Thematik ist beim Verfassungsgerichtshof anhängig und daher für uns nicht entscheidungsreif. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Wer ist Gesetzgeber?)
15.17
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
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