Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 151

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15.14.45

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ge­schätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Menschen sind nicht gleich, und ihre Lebens­wege, wie wir wissen, sind es auch nicht. Wir haben deshalb in Österreich seit dem Jahr 2010 für unterschiedliche Lebensformen maßgeschneiderte Lösungen gefunden. (Ah-Rufe bei SPÖ und NEOS.)

Es gibt Regelungen mit dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das wir 2010 einge­führt haben. Jeder soll auf seine Weise Schutz und Unterstützung des Staates bekom­men, aber auch Verantwortung für sich und die Seinen übernehmen können.

Wir haben in den letzten Jahren – wie Sie wissen und wie wir es alle getan haben – mit verschiedensten Gruppierungen zahlreiche Gespräche geführt. Es war uns ein Anliegen, Diskriminierungen, nämlich Ungleichbehandlungen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind, zu beseitigen. Aus diesem Grund haben wir gesetzlich geändert, was als diskriminie­rend empfunden wurde oder was als diskriminierend empfunden werden könnte. (Abg. Maurer: Ungleichbehandlung der Ehe?)

Wir haben im Dezember 2016 verschiedene Änderungen betreffend die eingetragene Partnerschaft im Personenstandsgesetz und im Namensrecht vorgenommen. Eingetra­gene Partnerschaften können nunmehr wie Ehen am Standesamt geschlossen werden und nicht wie früher bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Außerdem wurde klargestellt, dass die eingetragenen Partner nunmehr auch einen Familiennamen führen können. Wie gesagt, wir haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen an gesellschaftliche Entwick­lungen in dem Maß angepasst, wie wir seit 2010 eine Entwicklung gesehen haben. (Abg. Öllinger: Is’ eh a Lichtblick!)

Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist die gemeinschaftliche Adop­tion auch für eingetragene Partner in Österreich möglich, was in Deutschland nicht der Fall ist.

Wie wir den Medien entnehmen können, sind derzeit verschiedene Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof anhängig, die eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Ehege­setzes zum Thema haben, weil gleichgeschlechtliche Partner die Ehe nach dem Ehe­gesetz nicht schließen dürfen, sondern für sie die Partnerschaft nach dem Eingetrage­ne Partnerschaft-Gesetz vorgesehen ist.

Wir gehen davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Thema zeitnah ent­scheiden wird (Nein-Rufe bei der SPÖ), daher erachte ich es als sinnvoll (Zwischenruf des Abg. Scherak), dass wir im Parlament erst dann eine Regelung treffen, wenn über diese verfassungsrechtliche Frage eine Entscheidung unseres Verfassungsgerichtsho­fes vorliegt. (Abg. Schieder: Wer ist der VfGH?)

Damit ist auch klar, dass es zur aktuellen Vorgangsweise in Deutschland einen Unter­schied gibt, nämlich deswegen, weil in Deutschland am Bundesverwaltungsgericht ähn­liche Beschwerden nicht anhängig sind. Im Übrigen möchte ich in Richtung unseres Koa­litionspartners noch festhalten (Abg. Steinhauser: Das habt ihr ja beendet!), dass wir im Regierungsprogramm keine vereinbarte Vorgangsweise zur Abschaffung der einge­tragenen Partnerschaft haben (Zwischenrufe bei der SPÖ), auch nicht zur Änderung des Ehegesetzes.

Daher sage ich: Machen wir keine leeren Kilometer! Es ist derzeit nicht sinnvoll, sich mit der Abschaffung der eingetragenen Partnerschaft zu beschäftigen. Die Thematik ist beim Verfassungsgerichtshof anhängig und daher für uns nicht entscheidungsreif. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Kogler: Wer ist Gesetzgeber?)

15.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Stra­che. – Bitte.

 


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