Berufsunfähigkeitspensionen oder dem Anspruch auf Schwerarbeiterpension führen, zu verhindern.“
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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.
16.37
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es wurde von meinen Vorrednern schon angesprochen, dass wir hier einen weiteren Schritt setzen, was die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, vor allem im Baubereich, betrifft. Wir machen den Bereich der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse wieder einen Schritt missbrauchssicherer.
Es hat sich bei Erhebungen herausgestellt, dass sehr viele MitarbeiterInnen und Beschäftigte teilzeitbeschäftigt sind, vorwiegend – das war auch auffällig – ausländische ArbeitnehmerInnen. Da der Verdacht bestanden hat, dass da nur ein Teil der Arbeitsleistung offiziell abgegolten wird, soll das durch diese Anpassungen geändert werden, und es soll dem durch die Meldepflichten entsprechend entgegengewirkt werden. Vor allem Unterentlohnungen et cetera sollen durch diese Meldevorschriften verhindert werden.
Wir haben in
diesem Bereich schon einige Maßnahmen gesetzt, und ich sage schon dazu: Das Gesetzliche ist das eine, auf der anderen Seite muss das
aber seitens der Behörden auch konsequent verfolgt werden. Es kann nicht
so sein, wie es derzeit in der Stadt Linz
offensichtlich geschehen ist, dass im Bereich des Magistrats Hunderte Akten,
in denen es um Lohn- und Sozialdumping gegangen ist, einfach liegen gelassen
und nicht bearbeitet worden sind, bis sie schließlich
verjährt sind. So ist der Kampf gegen Lohn-
und Sozialdumping nicht zu führen, und das ist auch ein Skandal, der in
der Stadt Linz aufgeschlagen ist. (Beifall bei der ÖVP. –
Ah-Rufe der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Im Übrigen haben die einen
SPÖ-Bürgermeister und einen FPÖ-Finanzstadt-
rat, weil Sie da so gelacht haben – also beide
sind da verantwortlich. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Wichtig ist auch, und das sieht die Novelle in den Satzungen vor, dass der Unterstützungsfonds nach Maßgabe der finanziellen Mittel auch Zuschüsse für der Altersteilzeit nachgebildete Vereinbarungen vorsehen kann, insbesondere, und das wurde auch schon gesagt, für gesundheitlich nicht mehr voll einsatzfähige MitarbeiterInnen.
Wir beschließen mit diesem Gesetzespaket unter diesem Tagesordnungspunkt auch Änderungen des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Apothekengesetzes, die auf eine Anpassung an EU-Recht zurückgehen. Verlängerte Dienste sollen künftig auch dort nur mehr bis zu 32 Stunden dauern, und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 60 Stunden darf nicht überschritten werden. Wir passen das an die EU-Gesetzgebung an. Das gilt natürlich nur für die Apothekerinnen und Apotheker, nicht für das übrige beschäftigte Personal; da gelten natürlich die Regelungen der Arbeitszeitgesetze.
Es ist auch in Aussicht genommen, in einer weiteren Novellierung eine Regelung für die Apothekerbereitschaftszeiten zu finden.
In Summe sind das sehr sinnvolle Maßnahmen, und wir werden dem natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.39
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
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