Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 186

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Es wird eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Fall vorgesehen, dass sich nähere Regelungen betreffend den Übergang zur neuen Rechtslage als erforderlich er­weisen.

Selbstverständlich treten die entgegenstehenden landesgesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel die §§ 26 und 27 des Wiener Sozialhilfegesetzes) nur insoweit außer Kraft, als sie sich auf den Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen auf­genommenen Personen und ihrer Erben/Erbinnen und GeschenknehmerInnen zur Ab­deckung der Pflegekosten beziehen.

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


16.59.32

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich auch, und wir unterstützen das gern. Es ist auch eine alte grüne Forderung, dass man den Pflegeregress, den Ei­genregress, den es noch immer gibt, abschafft. Abgesehen davon wurde der Angehöri­genregress in den Ländern abgeschafft. Der Eigenregress ist jetzt Geschichte, und ich freue mich sehr darüber.

Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat es schon angesprochen, es ist ein nicht gerechtes System. Über Jahre war es der Fall, dass zu fast 100 Prozent auf das Vermögen von Menschen, die ins Heim kommen, zurückgegriffen wurde. Menschen, die es sich leis­ten können, eine andere Form der Pflege in Anspruch zu nehmen, die dafür sogar, wenn es die 24-Stunden-Betreuung ist, staatliche Förderung bekommen und ihr Vermögen, ihr Erbe frühzeitig weitergeben, sind nicht zum Handkuss gekommen. Dieses ungleiche System ist damit beendet. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

In einem Punkt gebe ich Ihnen aber nicht recht, Frau Kollegin, nämlich in dem Punkt, dass dadurch Gerechtigkeit hergestellt ist. Es bleibt nämlich eine große Lücke: die Fra­ge der Finanzierung. Es ist sehr, sehr bedauerlich, dass es die Regierungsparteien nicht geschafft haben, sich auf ein Gegenfinanzierungsmodell zu einigen. Somit geben sie der nächsten Regierung eigentlich einen ganz schön großen Brocken und eine riesige To-do-Liste mit: Wie stellt man das Pflegesystem für die nächsten Jahre sicher? Wie bewältigt man die großen Herausforderungen, die damit verbunden sind und die auf uns zukommen? Ich bedauere sehr, dass das von dieser Regierung aufgeschoben wur­de. Das ist der Wermutstropfen in dem, was wir heute beschließen.

Wir wissen nicht, wie es in den nächsten Jahren genau sein wird. Es ist schön, dass sehr viele Menschen in Österreich älter werden, aber wie wird sichergestellt, dass sie auch gut gepflegt werden, dass sie einen Platz finden, wo auch immer sie ihn brauchen, ob zu Hause, im Heim oder in anderen Formen der Pflege? Dahin gehend ist viel zu wenig geschehen.

Ich freue mich, aber es gibt auch einen Wermutstropfen betreffend die Gestaltung. Es gibt die Behauptung, es gäbe jetzt Möglichkeiten des Bürokratieabbaus auch bei der e-card. Ich denke, es gibt da wenig Einsparungspotenzial, und wir waren auch nie dafür, dass man unbedingt ein Foto braucht, um vor Missbrauch zu schützen. Ich bin über­zeugt davon, dass sich zeigen wird, dass das nicht besonders viel bringt – aber soll so sein.

Wir diskutieren jetzt eigentlich auch eine andere Absurdität des Sozialversicherungs­systems. Es ist ein Abänderungsantrag zum Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ein­gebracht worden, dazu möchte ich noch etwas sagen, weil es ganz gut dazupasst: Zum


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