Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 256

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„dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung ei­nes rechtlich verbindlichen, einheitlichen österreichischen Qualitätssiegels für alle in Öster­reich erzeugten Lebensmittel zu ermöglichen.“

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Und das zum Schutze der KMUs, zum Schutze der Unternehmerinnen und Unterneh­mer, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der regionalen Landwirtschaft!

Ich glaube, dadurch können wir auf der Stelle einen gewaltigen Vorteil erzielen. Wir bitten um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.)

19.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

EntschIießungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend "Qualitätsgütesiegel-Gesetz"

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 35: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Ge­werbeordnung 1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen - Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1752 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 29.06.2017

Die Gewerbeordnung regelt viele Bereiche unseres Lebens und der Wirtschaft - unter anderem auch den Kleinverkauf von Lebensmitteln sowie die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe. Die österreichischen Lebensmittel sind kostbar und ihre hohe Quali­tät muss erhalten bleiben.

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gü­tesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmitteln durch eine Vielzahl von Vermerken, Auf­drucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kenn­zeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation aus­geliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmitteln Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher sein, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie ver­arbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist.

Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere "Gütezeichen" und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degradie­ren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsvergleich, da nur ein geringerer Teil der in Österreich angebotenen Lebensmittel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

 


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