Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 306

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen; damit ist auch die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittelmehrheit gegeben.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zu­stimmung geben, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung ein­stimmig angenommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

21.06.0444. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Re­gierungsvorlage (1671 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das FTE Nationalstiftungsge­setz geändert wird (1677 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 44. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


21.06.41

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herren Minis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss des vorliegenden Ge­setzes wollen wir die Grundlagen- und die angewandte Forschung stärken, indem wir mehr finanzielle Mittel, mehr Geld, für Programme und Initiativen unserer Forschungs­förderungsagenturen, für die Ludwig Boltzmann Gesellschaft, für die Christian Doppler Forschungsgesellschaft und für die ÖAW zur Verfügung stellen.

Damit wird auch ein wichtiger Punkt aus dem Forschungspaket der Regierung aus dem letzten Jahr wie vereinbart umgesetzt. Das wird notwendig, weil die Mittel der National­stiftung, des ERP-Fonds und des Österreich-Fonds vor allem in den letzten Jahren star­ken Schwankungen unterlegen sind, Schwankungen hinsichtlich ihrer Zinserträge, die dazu geführt haben, dass in einer Höhe von bis zu 100 Millionen € dotiert worden ist, aber auch auf einem Tiefstand von 36 Millionen €.

Nichtsdestotrotz: Erfreulicherweise wurden seit 2004 in diesem Rahmen über 1 Milliar­de € für Forschungszwecke ausgeschüttet, und ich glaube, das zeigt auch, wie wesent­lich dieser finanzielle Beitrag für Forschung und Innovation in Österreich ist.

Forschung und Innovation ist für die volkswirtschaftliche Entwicklung, aber auch für die gesellschaftliche Entwicklung, das gesellschaftliche Fortkommen wesentlich. Gerade in dieser Legislaturperiode haben in den letzten Jahren beide Ministerien wesentlich in For­schungseinrichtungen, in die Infrastruktur, aber auch in die Forschenden selbst inves­tiert. Diese Anstrengung trägt auch Früchte: Nicht zuletzt haben wir, wenn wir Europa ansehen, die zweithöchste Forschungsquote, und erfreulicherweise liegen wir auch, wie erst vor ein paar Tagen bekannt geworden ist, auf Platz 7 im European Innovation Score­board. Somit gehören wir auch zur Gruppe der starken Innovatoren.

Wir wissen aber auch, dass andere Länder ihre Forschungs- und Innovationsaktivitäten weiter ausbauen. Deshalb darf es und muss es auch in unserem Interesse liegen, dass wir weiterhin Anstrengungen forcieren, um auch zum Innovation Leader aufzusteigen.

Heute wurde – danke auch an den Finanzausschuss – unter anderem die Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 Prozent beschlossen. Wir setzen heute auch ein wichtiges Zei­chen, einen wichtigen Schritt in der finanziellen Ausstattung, wenn es darum geht, der Na­tionalstiftung für die nächsten drei Jahre 300 Millionen € zusätzlich auszuschütten.

 


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