setz 1970, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (1678 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 45. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.28
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bei der Änderung der vorliegenden Gesetzesmaterien vom Markenschutzgesetz 1970 bis zum Patentamtsgebührengesetz geht es vorwiegend um die Sicherung und um den Schutz von Marken für KMUs und Start-ups. Wesentlich dabei ist, dass es bei der finanziellen Komponente zu einer wesentlichen Vergünstigung kommen wird. Zum anderen wird mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie auch eine ungleiche Wettbewerbsvoraussetzung innerhalb der EU ein Stück weit verringert.
Geschätzte Damen und Herren, ich denke, gerade wenn sich ein Unternehmen in der Gründungsphase befindet, kann jede zusätzliche Rechnung eine Belastung darstellen. Genau in diesem Zeitraum müssen die Unternehmen sehr, sehr gut kalkulieren, und oftmals entscheidet in dieser Phase nicht die Idee des Unternehmens darüber, ob es zu einer Markensicherung im Patentamt kommen kann oder nicht, sondern die finanziellen Möglichkeiten. Genau da, davon bin ich überzeugt, setzt das Gesetz an, denn die Vorgangsweisen, wie man eine Marke zukünftig schützen kann, werden für Start-ups und KMUs eindeutig besser finanzierbar sein.
Die Erneuerungsgebühren waren bis jetzt zum Beispiel gestaffelt und mit jeder Verlängerung der Marke war eine neue Erneuerungsgebühr zu bezahlen. Das wird jetzt neu geregelt, die Erneuerungsgebühr bei Individualmarken wird künftig 700 € betragen, egal wie viele Erneuerungen es bereits gegeben hat. Bei Verbandsmarken werden es zukünftig 1 300 € sein, ebenfalls egal wie viele Erneuerungen es bereits gegeben hat. Zum Vergleich: Bis dato waren bei der ersten Verlängerung Gebühren in Höhe von 2 715 € fällig, bei der zweiten Verlängerung 3 133 € und bei der dritten Verlängerung sogar 3 551 €.
Ich denke, das ist eine positive Entscheidung. Der Anstoß für diese positive Änderung ist, wie gesagt, eine EU-Richtlinie, die jetzt in der nationalen Umsetzung unseren Firmen, unseren Betrieben zugutekommt. Ich denke, das ist ein Grund mehr, um dieser Umsetzung der EU-Richtlinie zuzustimmen, was wir auch sehr gerne machen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.30
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.
21.30
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Mein Vorredner hat ja schon wesentliche Punkte erwähnt. Mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Markenschutz gibt es speziell im Hinblick auf die Bedürfnisse von Start-ups und Kleinunternehmen viele Verbesserungen und Erleichterungen. Die Eintrittsschwelle zum Markenschutz wird eben für KMUs und Start-ups gesenkt.
Vor allem für diese Betriebe, die am Beginn einer vielleicht großartigen unternehmerischen Karriere stehen, ist die Marke ein essenzielles Tool. Marken definieren das Produkt, sie schaffen Bewusstsein und sorgen für einen Wiedererkennungswert. Ein Markt-
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