Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 325

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chen, wobei vom Kollegen Keck und vom Herrn Bundesminister inhaltlich schon alles ausgeführt wurde. Ich möchte daher nur auf ein paar für mich wichtige Punkte eingehen.

Zum einen wird mit diesem Entwurf dem im Regierungsprogramm genannten Ziel einer sparsamen und effizienten Neuorganisation der verkehrsbehördlichen Agenden entspro­chen. Weiters kommt es zu einer Effizienzsteigerung und es werden Modernisierungs- und Optimierungsmaßnahmen gesetzt. Schließlich ist noch zu erwähnen, dass – wie im Ausschuss von Herrn Bundesminister Leichtfried bestätigt wurde – für den Bund keine Mehrkosten entstehen. Daher stimmen wir von der ÖVP diesem Gesetzentwurf gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

22.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Deimek: Gehört der nun zur ÖVP Alt oder Neu? – Abg. Steinhauser: Neu, würde ich sagen!)

 


22.11.00

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mit dem Kraftfahrgesetz 1967 und dem Unfalluntersuchungsgesetz bringen wir heute die Bun­desanstalt für Verkehr wieder in das Ministerium zurück. Jetzt kann man sagen, das wird für gewisse Personen, die dort beschäftigt waren, problematisch sein. – Nein, die­se werden mitübernommen, es wird wieder ein Zuhause geben. Was aber wichtiger ist, sind der Inhalt und die Sache.

Das Unfalluntersuchungsgesetz sagt uns, dass es nicht ausschließlich um Unfallursa­chen geht. Wer heute die Statistik gelesen hat, sieht, dass trotz zunehmenden Ver­kehrs – wir haben gehört: in Tirol plus 2,2 Prozent – die Todeszahlen im ersten Halb­jahr um 5,5 Prozent zurückgegangen sind. Wir hoffen, dass das auch im zweiten Halb­jahr so sein wird. Wir haben die geringste Anzahl an Verkehrstoten in Österreich seit Beginn der Erfassung. Das hat natürlich verschiedenste Ursachen: die Technik im Fahr­zeugbau, aber natürlich auch Maßnahmen, die wir im Verkehrsbereich gesetzt haben.

Ich habe jetzt leider nicht mehr sehr viel Zeit, möchte aber noch auf zwei Dinge einge­hen, die im heurigen Jahr für historische Kraftfahrzeuge umgesetzt wurden: erstens die digitale Vignette, dank derer man, wenn man ein Wechselkennzeichen hat, die Vignet­te nicht mehr zweimal bezahlen muss. Wenn wir jetzt mit diesem Gesetz die digitale Er­fassung der Fahrzeiten auch noch beschließen, dann haben wir hier wirklich etwas erreicht.

Zweitens geht es mir, Herr Kollege Willi, um den Umweltaspekt bei der Einführung der grünen Kennzeichen für die E-Mobile mit diesem Gesetzesbeschluss. In Niederöster­reich haben wir ja eine Vorreiterrolle übernommen. Wir haben bereits 2 000 Elektrofahr­zeuge; wir fördern diese Elektrofahrzeuge vom Land her mit 1 000 €, der Bund schießt noch einmal bis zu 5 000 € zu, und unser Ziel bis 2022 sind 50 000 Fahrzeuge.

Ich glaube, dass wir heute eine gute Beschlusslage haben. Da sich alle Parteien dafür ausgesprochen haben, brauche ich nicht einmal zuversichtlich zu sein – der Entwurf wird beschlossen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

22.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.13.59

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich bringe einen Entschließungsantrag zum Tagesordnungspunkt 45, zum Kraftfahrgesetz 1967 ein, der für die Region Stockerau von einiger Bedeutung ist.

Der Sachverhalt: In der Stadt Stockerau ist der Bau einer Straßenunterführung der dor­tigen Bahntrasse geplant, und ab Februar 2018 wird die Horner Bundesstraße – die auch


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