Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 326

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

von Pendlern stark genutzt wird – voraussichtlich für 14 Monate komplett gesperrt. Die einzige vignettenfreie Umfahrung ist sehr weiträumig. Das ist also weder den Pendlern – so denke ich – noch den Anrainern zuzumuten und stellt auch eine gewisse Belastung für die Verkehrssicherheit dar. Die einzige vernünftige Ausweichroute ist die mautpflich­tige Autobahn. Ich denke, da sollte man eine Regelung finden.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend temporä­re Aussetzung der Vignettenpflicht auf der A 22 im Abschnitt zwischen Stockerau Mitte und Stockerau Nord

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht alles Erfor­derliche zu unternehmen, damit es während der Totalsperre der Hornerstraße in Sto­ckerau zu einer zeitgleichen temporären Aufhebung der Vignettenpflicht auf der A22 zwi­schen Stockerau Mitte und Stockerau Nord kommt.“

*****

Ich denke, das ist eine Verwaltungsangelegenheit, und mit ein bisschen Flexibilität müss­te man so etwas erledigen können. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung und den Minister um sein Handeln. (Beifall bei der FPÖ.)

22.15


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

betreffend temporäre Aussetzung der Vignettenpflicht auf der A 22 im Abschnitt zwi­schen Stockerau Mitte und Stockerau Nord

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 46, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 2229/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersuchungsgesetz-UUG 2005 geändert werden (1734 d.B.)

In der Stadt Stockerau ist der Bau einer Straßenunterführung der dortigen Bahntrasse geplant. Ab Februar 2018 soll die Stockerauer Hornerstraße, an der Wohnhausanla­gen, Gastronomiebetriebe und Einkaufszentren liegen, im Bereich der Bahntrasse für voraussichtlich 14 Monate für den Straßenverkehr komplett gesperrt. Die einzige vig­nettenfreie Ausweichroute für Autofahrer ist äußerst weiträumig. Die Belastung der An­wohner dieser Ausweichroute wäre unzumutbar. Deutlich kürzer und weniger belas­tend für die betroffene Bevölkerung ist die Benutzung der mautpflichtigen A 22 (Donau­uferautobahn) als Umfahrungsmöglichkeit.

Eine temporäre Ausnahme von der Vignettenpflicht auf der Umfahrungsstrecke über die A 22 wäre zum einem aus finanzieller Sicht im Sinn der Autofahrer zu begrüßen. Zum anderen würde eine verkehrsmäßig weitaus günstiger gelegene Ausweichroute über ei-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite