Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schimanek und weiterer Abgeordneter
betreffend zusätzliche Planstellen in der Volksanwaltschaft
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 48: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 40. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2016) (III-354 d.B.) in der 190. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 29. Juni 2017
Die Volksanwaltschaft ist das kleinste, sparsamste oberste Organ der Republik. Sie verfügte 2016 über insgesamt 75 Planstellen im Personalplan des Bundes. Mit Teilzeitkräften und Personen mit herabgesetzter Wochenarbeitszeit, Verwaltungspraktika und Entsendeten von anderen Gebietskörperschaften sind in der VA insgesamt im Durchschnitt 90 Personen tätig. Die Volksanwaltschaft stößt mit dem vorhandenen Personal und den vorhandenen Geldmitteln aber bereits an die Grenzen des Machbaren. Die Ombudsstelle fordert daher seit geraumer Zeit für jeden der drei Geschäftsbereiche eine zusätzliche Planstelle für einen Prüfreferenten (Akademiker). Seitens der zuständigen Staatssekretärin im BKA, Mag. Muna Duzdar, gab es dazu bereits positive Signale.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die drei zusätzliche Planstellen für Prüfreferenten (Wertigkeit: A1/6) in der Volksanwaltschaft ermöglicht.“
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.
22.36
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Volksanwälte! Frau Volksanwältin! Ich möchte mich zuerst einmal meiner Vorrednerin anschließen; ich finde es eigentlich traurig: Einmal im Jahr diskutieren wir die Berichte der Volksanwaltschaft, und das dann spätabends. Heute ist es beinahe zeitig, 22.30 Uhr, das fand früher auch schon später statt.
Ich bin mir nicht sicher, ob wir die Möglichkeiten wirklich nützen, die das Parlament diesem Organ übertragen hat. Wir könnten beispielsweise bei jeder Plenarsitzung ein Kapitel aufarbeiten. Diese Kapitel sind ja alle so gestaltet, dass sie Beschwerden von den Bürgern und Bürgerinnen beinhalten, die von der Volksanwaltschaft geprüft und als Beschwerden, die zu Recht vorgetragen wurden, in den Bericht aufgenommen werden. Dann würde sich, glaube ich, der eine oder andere Zuseher, die eine oder andere Zuseherin auch mehr politisch widergespiegelt fühlen, was uns allen dienen würde.
Wie dem auch sei, unabhängig von der parlamentarischen Aufmerksamkeit unserem eigenen Organ gegenüber macht die Volksanwaltschaft hinter den Kulissen natürlich ihre Arbeit; es ist bei vielen Anliegen eine Art Korrekturarbeit, eine reinigende Arbeit.
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