Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 338

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Kontext zu bringen, sodass man damit weiterarbeiten kann, und dass die Verwaltung den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

In Anbetracht der späten Stunde möchte ich mich auf Fälle im Kapitel Familien und Ju­gend beschränken, weil dort auf zehn Seiten angeführt wird, wie mit der Problematik von grenzüberschreitenden Fällen von Familienleistungen umgegangen wird.

Wir haben ja hier im Saal heute schon ein paarmal das Wort Sozialmissbrauch gehört. Da sieht es aber ein bisschen anders aus. Was ist denn das konkrete Problem? – Ein Kind kommt auf die Welt, die Eltern sind aber aus unterschiedlichen EU-Staaten. Laut EU-Recht ist das Land zur Familienleistung, also Kinderbetreuungsgeld und Familien­beihilfe, verpflichtet, in dem Vater oder Mutter arbeiten, also beschäftigt sind. Das ist grundsätzlich eine vernünftige Lösung, die halt für den Normalfall brauchbar ist, es wird aber trickreich, wenn es um Sonderfälle geht.

So einen Sonderfall kenne ich: eine junge Mutter, Österreicherin, Wohnsitz in Wien, Le­bensmittelpunkt in Wien, Alleinerzieherin; Vater aus Slowenien und halt Vater auf dem Papier. Die junge Mutter hat sechs Jahre lang voll gearbeitet und die Schwangerschaft genutzt, um ihren Lehrabschluss zu machen; deshalb hat sie eben kein Beschäfti­gungsverhältnis, und jetzt soll also Slowenien für die Familienleistung zuständig sein.

In der Praxis ist dieser jungen Mutter Folgendes passiert: etliche Besuche bei der Ge­bietskrankenkassa, eine Reise nach Slowenien mit einem zwei Monate alten Kind, un­angenehme Gespräche, Unkenntnis der Bediensteten: Na, wegen Ihnen werden wir das EU-Recht nicht brechen! Inzwischen sind fünf Monate ergebnislos verstrichen.

Die Volksanwaltschaft beschreibt den Idealfall aber so: Die Wartefrist sollte laut EU-Kommission maximal zwei Monate dauern, nach zwei Monaten soll in jedem Fall das Wohnsitzland einspringen, Leistungen vorschießen und sich darum kümmern, dass der entsprechende Antrag an das zuständige Land weitergeleitet wird. Die Volksanwalt­schaft beschreibt einige Fälle dieser Art und hat auch empfohlen, dass Schulungen der Behörden oder der jeweiligen Stellen durchzuführen seien. Diese Notwendigkeit ist an­gesichts des geschilderten Falls meiner Meinung nach gegeben.

Ich appelliere an Sie: So kann man mit einer jungen Mutter, die sich als Alleinerzieherin für ihr Kind entschieden hat, nicht umspringen. (Beifall bei den Grünen.) Sie ist vertrau­end auf unser Sozialsystem in diese missliche Lage gekommen. Ich hoffe, dass mein Redebeitrag mithelfen kann, dass dieser Fall endlich zu einem guten Ende kommt und dass die notwendigen Empfehlungen der Volksanwaltschaft ernst genommen werden, denn die problematische soziale Lage für diese junge Mutter sollte eigentlich schon längst gelöst sein.

Die betroffene Mutter hat sich bereits an die Volksanwaltschaft gewandt, und ihr Fall wird leider im Bericht über das Jahr 2017 auftauchen. Ich bedanke mich aber natürlich trotzdem sehr, dass Sie das so aufzeichnen, dass Sie daran weiterarbeiten und wirk­lich für die Menschen und für die Bevölkerung da sind. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

22.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


22.58.13

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwälte! In zwei umfassenden Berichten haben uns die Volksanwälte ihre Arbeit des vergange­nen Jahres nähergebracht und damit eindrucksvoll einen thematischen Bogen über die gesamte Ämter- und Behördenlandschaft gespannt. Wir haben im Bericht einen Ein­blick erhalten, was die Menschen in unserem Land bewegt, in welchen Bereichen wir Verbesserungen brauchen, wo vielleicht sogar Gesetze geändert werden sollten.

 


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