Um aus diesem bildungspolitischen Patt herauszukommen und eine Grundlage für die notwendigen Reformen zu schaffen, soll eine externe Prüfung der Rechtsgrundlagen, der Verwaltung, der Organisation und der Finanzierung des österreichischen Bildungssystems durch die OECD erfolgen. Ziel einer solchen Länderprüfung wäre es, klare Empfehlungen und Handlungsanleitungen für eine Verbesserung des Bildungswesens in Österreich zu erhalten.
Eine solche Länderprüfung zum Thema „Bildung und Migration“ hat die OECD bereits 2009 durchgeführt und darin eine Reihe strategischer Handlungsempfehlungen für Österreich abgegeben, die mehr Chancengerechtigkeit und vor allem ein höheres Bildungsniveau und eine stärkere Deutschkompetenz von SchülerInnen mit Migrationshintergrund zum Ziel haben. Von diesen Empfehlungen wurde seit 2009 keine voll umgesetzt. Einige wenige Empfehlungen, vor allem im Bereich der Ausbildung neuer Lehrkräfte konnten aber bereits gesetzlich verankert werden. Nicht umgesetzt bzw. vor allem von der ÖVP aber auch der FPÖ abgelehnt werden Maßnahmen zum integrativen und langfristigen Deutschförderunterricht. Beide Parteien setzen in ihren bildungspolitischen Zielen stärker auf Separation, statt auf Integration.
Um einen nationalen Schulterschluss in Fragen der Bildungsreform zu ermöglichen bedarf es daher eines gemeinsamen Bekenntnisses, Empfehlungen der OECD umzusetzen. Diese Empfehlungen sollen sich nicht nur auf die Frage von Migration und Bildung, sondern allgemein auf die Chancengerechtigkeit im österreichischen Bildungssystem beziehen. Damit wollen wir erreichen, dass es einen nationalen Konsens hinsichtlich der zu setzenden Maßnahmen und der zu beschließenden Reformen gibt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich bei der OECD eine Länderprüfung des österreichischen Bildungswesens zu beantragen mit dem Ziel, faktenbasierte Empfehlungen für die Verbesserung der Chancengerechtigkeit und Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus in Österreich zu erhalten und diese in der Folge politisch umzusetzen. Besonderer Fokus ist dabei auf die Sekundarstufe 1 und die Polytechnische Schule zu legen sowie auf die Schnittstellen davor und danach.“
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Walser als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf seine Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.02
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wir als Parlament haben heute eine Riesenchance. Begonnen hat der heutige Vormittag damit, dass uns der Finanzminister erklärt hat, wir sollen keine Gesetze mehr beschließen, wir sollen uns selbst kastrieren, um beim Tierschutzgesetz weiterzumachen, und wir haben jetzt am Nachmittag die Möglichkeit, zu zeigen, dass wir ein selbstbewusstes Parlament sind. Wir bieten jetzt die Möglichkeit, etwas zu beschließen, was uns bei einem ganz zentralen Punkt, bei einem ganz zentralen politischen Thema aus der Ideologiefalle herausführen würde.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite