Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 81

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Um aus diesem bildungspolitischen Patt herauszukommen und eine Grundlage für die notwendigen Reformen zu schaffen, soll eine externe Prüfung der Rechtsgrundlagen, der Verwaltung, der Organisation und der Finanzierung des österreichischen Bildungs­systems durch die OECD erfolgen. Ziel einer solchen Länderprüfung wäre es, klare Empfehlungen und Handlungsanleitungen für eine Verbesserung des Bildungswesens in Österreich zu erhalten.

Eine solche Länderprüfung zum Thema „Bildung und Migration“ hat die OECD bereits 2009 durchgeführt und darin eine Reihe strategischer Handlungsempfehlungen für Ös­terreich abgegeben, die mehr Chancengerechtigkeit und vor allem ein höheres Bildungs­niveau und eine stärkere Deutschkompetenz von SchülerInnen mit Migrationshinter­grund zum Ziel haben. Von diesen Empfehlungen wurde seit 2009 keine voll umge­setzt. Einige wenige Empfehlungen, vor allem im Bereich der Ausbildung neuer Lehr­kräfte konnten aber bereits gesetzlich verankert werden. Nicht umgesetzt bzw. vor al­lem von der ÖVP aber auch der FPÖ abgelehnt werden Maßnahmen zum integrativen und langfristigen Deutschförderunterricht. Beide Parteien setzen in ihren bildungspoliti­schen Zielen stärker auf Separation, statt auf Integration.

Um einen nationalen Schulterschluss in Fragen der Bildungsreform zu ermöglichen bedarf es daher eines gemeinsamen Bekenntnisses, Empfehlungen der OECD umzu­setzen. Diese Empfehlungen sollen sich nicht nur auf die Frage von Migration und Bil­dung, sondern allgemein auf die Chancengerechtigkeit im österreichischen Bildungs­system beziehen. Damit wollen wir erreichen, dass es einen nationalen Konsens hin­sichtlich der zu setzenden Maßnahmen und der zu beschließenden Reformen gibt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich bei der OECD eine Länderprü­fung des österreichischen Bildungswesens zu beantragen mit dem Ziel, faktenbasierte Empfehlungen für die Verbesserung der Chancengerechtigkeit und Hebung des allge­meinen Bildungsniveaus in Österreich zu erhalten und diese in der Folge politisch um­zusetzen. Besonderer Fokus ist dabei auf die Sekundarstufe 1 und die Polytechnische Schule zu legen sowie auf die Schnittstellen davor und danach.“

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Walser als Antrag­steller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf seine Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Ab­geordneter.

 


13.02.26

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Her­ren! Wir als Parlament haben heute eine Riesenchance. Begonnen hat der heutige Vor­mittag damit, dass uns der Finanzminister erklärt hat, wir sollen keine Gesetze mehr beschließen, wir sollen uns selbst kastrieren, um beim Tierschutzgesetz weiterzuma­chen, und wir haben jetzt am Nachmittag die Möglichkeit, zu zeigen, dass wir ein selbst­bewusstes Parlament sind. Wir bieten jetzt die Möglichkeit, etwas zu beschließen, was uns bei einem ganz zentralen Punkt, bei einem ganz zentralen politischen Thema aus der Ideologiefalle herausführen würde.

 


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