Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 105

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(UEW) herausgegeben. Diese „UEW“ ergänzen das Angebot an Schulbüchern und Un­terrichtsmitteln, die über die Schulbuchaktion aus dem FLAF (Familienlastenausgleichs­fonds) finanziert werden. Die Durchführungsbestimmungen zur Schulbuchaktion für das Schuljahr 2016/17 (Durchführungsbestimmungen zur Schulbuchaktion 2016/17 des BMFJ https://www.bmfj.gv.at/dam/jcr:dba6998a-b143-4e48-910f-b37033ba6008/
Schulbuchaktion_pdf_DRL_2016-17_-_Nr._2_-_barrierefrei.pdf) vom BMFJ sehen für die UEW explizit vor, dass „diese Unterrichtsmittel aufgrund ihrer in der Regel geringe­ren Anzahl für den Verbleib an der Schule vorgesehen“ sind.

Die neue Richtlinie für das Schuljahr 2017/18 legt fest, dass für Schulbibliotheken nun­mehr keine Bücher, Zeitschriften und Zeitungen aus dem Posten der „UEW“ ange­schafft werden dürfen, die keinen Bezug zum Lehrplan aufweisen. Nachdem Schulbi­bliotheken aber keine eigenen Budgets aus anderen Quellen haben, ist die Möglichkeit, die freien Mittel aus der Schulbuchaktion zu nutzen, für die Aktualisierung und Erwei­terung des Bestands von Schulbibliotheken unerlässlich.

Angesichts der dramatischen Ergebnisse im Bereich der Lesekompetenz bei PISA und den Messungen der Bildungsstandards ist es unverständlich, weshalb ausgerechnet die Schulbibliotheken, deren Bestände für viele Kinder und Jugendliche eine einfache Möglichkeit sind, ans Lesen herangeführt zu werden und an Lesestoff zu kommen, aus­gehungert werden sollen. Damit würde Österreich einen völlig gegenteiligen Weg von anderen Ländern gehen, die Schulbibliotheken oft als zentrale Informations- und Ar­beitsräume ausgebaut haben. Vor dem Hintergrund, dass Jugendliche in Gymnasien sinnvollerweise auch systematisch lernen sollen, wissenschaftlich zu arbeiten und eine Vorwissenschaftliche Arbeit als Teil der Zentralmatura zu verfassen ist, scheint es ab­surd, wenn die notwendige Sekundärliteratur nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Eine gut ausgestattete Schulbibliothek ist besonders an jenen Orten notwendig, wo der Zugang zu größeren Stadt- und Universitätsbibliotheken nicht gegeben ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Familie und Jugend wird aufgefordert, die Richtlinien für „Un­terrichtsmittel eigener Wahl“ dahingehend zu ändern, dass Schulbibliotheken der An­kauf von Literatur wieder wie zuvor möglich wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Mag. Dr. Strolz zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Ge­schäftsordnung dazu. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


14.23.52

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Meine Vorrednerin hat behauptet, dass wir beim Beschluss des Bildungspakets im Juni damals mitgegan­gen wären, wenn Abs. 6 in Art. 113 geändert worden wäre.

Das ist nicht korrekt. Was wirklich stimmt, ist, dass wir diesen Punkt – Absatz 6 – ge­fordert haben, aber in unseren Anträgen diesbezüglich auch gefordert haben, Abs. 8 in Art. 113, nämlich dass der Landeshauptmann Präsident der Bildungsdirektion werden kann, zu streichen. Ebenso haben wir gefordert, dass man Absatz 10 streicht, gemäß dem Gesetzeskundmachungen von der Zustimmung der Länder abhängig sind. Das


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