Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 140

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Wir gelangen zur Abstimmung über Beilage Q, dem Bautenausschuss zur Berichter­stattung über den Antrag 2316/A eine Frist bis 10. Oktober 2017 zu setzen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Beilage R, dem Bautenausschuss zur Berichter­stattung über den Antrag 2318/A eine Frist bis 10. Oktober 2017 zu setzen.

Wer ist hierfür? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Lueger, Kolle­ginnen und Kollegen, Beilage S, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichter­stattung über den Antrag 2284/A eine Frist bis 5. Oktober 2017 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Fristsetzung sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Hakel, Kol­leginnen und Kollegen, Beilage T, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2310/A eine Frist bis 11. Oktober 2017 zu setzen.

Wer spricht sich hierfür aus? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

16.30.39Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlagen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung des Nationalra­tes hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 und 3 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:

„TOP 2:

Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Der im Antrag 2285/A enthaltene Gesetzentwurf wird in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.

TOP 3:

Die Abgeordneten Brunner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag ein.

Der Abänderungsantrag wird abgelehnt.

Der im Antrag 2286/A enthaltene Gesetzentwurf wird in zweiter und dritter Lesung an­genommen.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser verlesenen Tei­le des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

16.32.19Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 2321/A(E) bis 2331/A(E) eingebracht worden sind.

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