will-Scheitern-von-Ceta-im-Nationalrat-verhindern (30.9.2017)), argumentiert der Kanzler. Und, dass er als Regierungschef das Recht habe, so zu handeln und den Vertrag den Abgeordneten nicht weiterzuleiten.
Diese Meinung beinhaltet offenbar die Haltung, dass ein Parlament, in dem demokratisch gewählte Abgeordnete abstimmen, besser erst befragt werden sollte, wenn das Ergebnis dem Bundeskanzler genehm ist.
Trotz des klaren NEIN zu CETA von über einer halben Million Österreicherinnen und Österreichern bei einem Volksbegehren hat der Bundeskanzler einer vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens CETA in Brüssel zugestimmt. Soll er auch noch verhindern, dass das Parlament zum Thema abstimmen darf?
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zur Ratifikation vorzulegen und somit eine demokratische Entscheidung über das Abkommen im Parlament zu ermöglichen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! TOP 1 der Tagesordnung befasst sich mit dem Bericht des Verfassungsausschusses über dieses sehr wichtige und sensible Volksbegehren. 562 379 Menschen haben dieses Volksbegehren gegen TTIP, CETA – dieses, haben wir gehört, ist teilweise schon in Kraft – und TiSA unterschrieben, das sind exakt 8,87 Prozent der stimmberechtigten Menschen in Österreich. Noch wichtiger wäre eine verbindliche Volksabstimmung in einem solch sensiblen Bereich.
Eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man nicht kleinreden und wegdiskutieren: Es soll hier den großen Konzernen und Lobbyisten Tür und Tor geöffnet werden, das steht außer Frage. Wenn es keine Bedenken gäbe, Herr Kollege Schellhorn, warum hat dann die Europäische Kommission die Verhandlungen sowohl von TTIP als auch von CETA hinter verschlossenen Türen abgeführt?
Mit dieser Vorgangsweise werden die Rechte der Nationalstaaten total ausgehebelt und außer Kraft gesetzt. Meine Vorrednerin hat es richtigerweise angesprochen: Mit dieser Vorgangsweise wird die Demokratie massiv beschnitten. Regulierungsrat, Stillstandsklausel und auch Sperrklausel sind Gefahren, gar nicht zu reden vom Streitbeilegungsverfahren, durch das die ausländischen Investoren die Möglichkeit haben, Staaten bei internationalen Schiedsgerichten zu klagen.
Und das Beste überhaupt ist: Wenn es sich hier um ein lebendes Abkommen handelt, kann zum Beispiel beim Ankauf von Stadtwerken oder dergleichen alles ohne demokratische Kontrolle im Nachhinein ausverhandelt werden. Diese Vorgangsweise tragen wir von der Freien Liste Österreich nicht mit. Wir brauchen hier eine verbindliche Volksabstimmung. – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Schenk und Gerhard Schmid.)
12.27
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite