Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 75

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


12.27.19

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Die 562 000 Unterzeichner dieses Volksbegehrens haben es sich nicht leicht gemacht, denn sie mussten sich zuerst die Informationen beschaffen, die man ihnen ja auch ganz bewusst vorenthalten hat, sie haben zwischen den Zeilen zu lesen ver­standen und sie haben erkannt, dass es sich dabei nicht um ein bloßes Handels­abkommen handelt, sondern – wie jene, die es ausgehandelt haben, dann auch gesagt haben – es ist mehr als das. In Wirklichkeit – das haben Vorredner bereits dargestellt, ich muss nicht noch einmal darauf eingehen – stellt dieses Abkommen den Primat der Politik auf den Kopf.

So wichtig es ist, wirtschaftliche Zusammenhänge in seine politischen Entscheidungen einfließen zu lassen, so klar ist aber auch, dass der Mensch nicht nur ein homo oeconomicus ist, sondern vielmehr ein politisches Wesen – und er soll es sein, ein Zoon politikon. Die Initiatoren und die Unterzeichner hätten sich allerdings eine etwas wertschätzendere Behandlung verdient als eine bloße Debatte in Ausschüssen und hier im Parlament – und dann ist es wieder weg vom Tisch. (Beifall der Abgeordneten Hagen, Franz und Doppler.)

Ganz klar ist, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen und von der FPÖ, eine Volksbefragung ist: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! (Abg. Kogler: Nein, sie ist einfach ...!) Sie ist nicht verbindlich, und sie ist ganz klar Ihrem Bemühen geschuldet, zukünftige Koalitionspartner nicht zu vergrätzen und vor den Kopf zu stoßen. (Abg. Kickl: Jessas! – Abg. Walter Rosenkranz: Aber wir sind ja gegen Schnellschüsse!) Das ist ja wohl ganz offensichtlich.

Wäre man in der Schweiz, dann würde es so ausschauen – deswegen sind wir ja auch für die direkte Demokratie nach Schweizer Muster –: 100 000 Stimmberechtigte könn­ten dieses Ansinnen, darüber abzustimmen, auf die Tagesordnung heben. (Abg. Kogler: Aber in der Schweiz kann ...!) Es würde ein öffentlich finanziertes Abstim­mungs­büchlein geben – von wegen Demagogie –, pro und kontra. Die Leute könnten sich ein Bild machen, es würde darüber entschieden, und die Entscheidung wäre ver­bindlich.

Das haben wir jetzt noch nicht, dafür müssen wir uns einsetzen. Was wir jetzt haben, ist die Möglichkeit des Parlaments, eine Volksabstimmung zu beantragen, und des­wegen stelle ich folgenden Antrag (Zwischenruf des Abg. Brosz):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Dr. Marcus Franz, Rupert Doppler, Christoph Hagen, Martina Schenk und Gerhard Schmid betreffend verbindliche Volksabstimmung über das Freihandelsabkommen CETA

562 000 Österreicherinnen und Österreicher haben das Volksbegehren gegen die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA unterzeichnet. Dennoch will die Bundesregierung dem Parlament das CETA-Abkommen nicht zur Ratifikation vorlegen. Der Nationalrat ist somit gar nicht in der Lage, im Interesse der Österreicher gegen das fragwürdige Freihandelsabkommen zu stimmen. Dem beeindruckenden Bürgervotum muss aber zwingend Rechnung getragen werden.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


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