Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 134

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Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Schimanek gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


15.52.31

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch sehr froh, dass wir noch einmal das Thema Alleinerzieherinnen hier im Plenum behandeln dürfen. Was mich aber wirklich erschüttert: Obwohl sehr sachlich vorgetragen, ist der Streit der beiden Regierungs­parteien bei diesem Thema immer noch eklatant. Sie werden auf keinen grünen Zweig kommen.

Ich habe mir die Zahlen jetzt auch noch einmal angeschaut. Laut Armutskonferenz sind rund 18 Prozent der österreichischen Bevölkerung, das sind 1 542 000 Menschen, armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, das heißt, ihr Einkommen liegt unter der Armutsschwelle. 3 Prozent der österreichischen Bevölkerung, und das sind immerhin auch noch 257 000 Menschen, haben ein so geringes Einkommen, dass sie sich nicht alle wesentlichen Güter, die man zum Leben braucht, leisten können.

Eine Vorrednerin hat es, glaube ich, auch angesprochen: Man kann sich keine gesun­den Lebensmittel leisten, man kann die Wohnung nicht heizen. Das ist wirklich ein eklatanter Missstand im reichen Österreich. Natürlich gehören dazu auch die Allein­erzieherinnen, aber auch, nicht zu vergessen, Familien mit drei oder mehr Kindern.

Frau Minister, Sie haben meinen Antrag angesprochen, den ich ja schon im Jahr 2010 eingebracht habe, wo ich sehr rasch eine Änderung herbeiführen wollte, denn um überhaupt vom Staat einen Unterhaltsvorschuss bekommen zu können, benötigt man in Österreich einen vollstreckbaren Exekutionstitel. Den kann man aber bei der Ge­schwindigkeit, mit der die Gerichte in Österreich arbeiten, ja kaum bekommen. Leid­tragende sind in diesem Fall die Alleinerzieherinnen und ihre Kinder, sie haben dadurch einen sehr hohen finanziellen Nachteil.

Heute, drei Tage vor der Nationalratswahl, oder letzte Woche kommen Sie endlich drauf: Da gibt es ein Thema, das wir eigentlich vergessen haben. (Abg. Gisela Wurm: Was?) Sie haben es vergessen! Ich kann Ihnen das ja natürlich auch beweisen. Mein Antrag zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes liegt schon seit dem Jahr 2010 im Justizausschuss. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) – Gisela, bevor du dich jetzt lang aufregst, sage ich es dir: Er wurde von der SPÖ jedes Mal vertagt.

Ich kann mich erinnern, als ich in diesem Justizausschuss war, Kollege Steinhauser war auch dabei, haben alle einheitlich davon gesprochen, dass es diesbezüglich einen eklatanten Missstand in Österreich gibt. Alle Fraktionen – Herr Steinhauser, Sie wer­den es mir sicher noch bestätigen (Abg. Steinhauser: So ist es!) –, haben uns ver­sprochen, dass wir zu diesem Thema eine weitreichende Enquete durchführen werden. Gerade deswegen – der Justizminister hat es heute angesprochen –, weil es unter­schiedliche Länderregelungen, unterschiedliche Ansätze gibt, müssen wir uns alle zusammensetzen: das Justizministerium, das Sozialministerium, das Familienministe­rium und die Länder. Das wurde uns versprochen! (Abg. Steinhauser: So ist es!) Sie haben es versprochen und nicht eingehalten, und das ist Ihre Verantwortung.

Deshalb: Kommen Sie nicht drei Tage vor der Wahl mit irgendwelchen Anträgen daher, und streuen Sie nicht den Leuten in Österreich Sand in die Augen, wenn Sie es bis jetzt nicht geschafft haben, eine richtig gute Lösung (Abg. Heinisch-Hosek: Ihre war nicht gut!) für die ÖsterreicherInnen zu finden! (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben es beide erklärt, Sie haben das zwei Mal in Regierungsabkommen festgehalten, aber haben es erst jetzt geschafft, Anträge in den Nationalrat zu bringen. Das ist beschä­mend, das ist eine Augenauswischerei! Sie streuen wirklich nur den Leuten Sand in die Augen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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