Ich gebe Ihnen jetzt aber noch einmal eine Gelegenheit, unseren Anträgen, die Sie ständig verschoben und ignoriert haben, zuzustimmen. Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung von Alleinerziehenden durch erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss für österreichische Staatsbürger
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der folgende Forderungen umgesetzt werden:
1. Antragstellern, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist ein angemessener einstweiliger Unterhaltsvorschuss auszubezahlen, wenn sie glaubhaft machen, dass der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist.
2. Die näheren Bestimmungen über die Höhe des einstweiligen Vorschusses sowie über Art und Inhalt der Glaubhaftmachung des Zahlungsverzugs sind im Wege einer Verordnung des Bundesministers für Justiz festzulegen, dabei sind die Vermögenssituation des Antragstellers sowie die Dauer des Verzuges zu berücksichtigen.
3. Der Bund ist verpflichtet, die vorausbezahlten Beträge beim Unterhaltsschuldner unverzüglich einzutreiben.
4. Anpassung der Höhe der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages für Kinder in einem EU/EWR-Staat an die Kaufkraft im jeweiligen Land.“
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Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.58
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Carmen Schimanek, Anneliese Kitzmüller
und weiterer Abgeordneter
betreffend Unterstützung von Alleinerziehenden durch erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss für österreichische Staatsbürger
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend "Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!" in der 199. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2017
Nach dem österreichischen Kindschaftsrecht haben beide Elternteile gegenüber ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten und müssen zum Unterhalt ihrer (ehelichen und unehelichen) Kinder beitragen. Elternteile, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern leben, sind demnach zur Zahlung von Geldunterhalt verpflichtet.
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