Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 150

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Wir haben eine geringe Erwerbsbeteiligung. Nur 16,4 Prozent aller Mütter mit Partner im Haushalt arbeiten Vollzeit, aber nur 21,8 Prozent der alleinerziehenden Mütter arbeiten Vollzeit; also etwas mehr als ein Fünftel. Da ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Geld am Ende des Monats nicht reicht, wenn man nicht Vollzeit arbeitet. Daher müssen wir uns überlegen, wie wir die Erwerbsquote erhöhen können, damit diese Frauen so viel verdienen, dass sie für sich selbst und für ihre Familie sorgen können.

Wir haben eine extrem hohe Teilzeitquote bei den Frauen; 47,7 Prozent aller öster­reichischen Frauen im Erwerbsleben arbeiten in Teilzeit. Spannenderweise hat sich in den letzten Jahren die Erwerbsquote bei Frauen mit betreuungspflichtigen Kindern hin zu jener der Frauen, die einen Partner im Haushalt haben, verschoben. Das heißt, die Alleinerziehenden arbeiten im Schnitt inzwischen weniger als diejenigen, die den Partner im Haushalt haben und nicht alleinerziehend sind. Das ist schon bemerkens­wert. Da muss man sich auch überlegen, welche Anreize da gesetzt werden können.

Ein Punkt ist natürlich, dass es schlechte Kinderbetreuung gibt, dass besonders in den ÖVP-Bundesländern die Kinderbetreuung oft schlecht ausgebaut ist, ganz besonders bei den Kleinen. Das macht natürlich das Erwerbsleben schwer für die, die allein aufs Kind schauen und verdienen müssen.

Aber wir müssen auch schauen, welche steuerlichen Anreize wir gesetzt haben; zum Beispiel eine Negativsteuer. Also wenn man wenig arbeitet, hat man mehr davon. Das ist quasi eine steile Progression für Leute, die wenig verdienen. Wenn die etwas dazu­verdienen, frisst ihnen der Fiskus nach deren Logik einen Haufen vom Dazuverdienten weg.

Wir haben in der Arbeitslosenversicherung einen gestaffelten Satz, sodass man, wenn man mehr verdient, auf einmal viel mehr Arbeitslosenversicherung zahlt. Auch das ist ein negativer Erwerbsanreiz.

Ebenso muss man sich überlegen, ob nicht die flexiblen Arbeitszeiten doch ein guter Beitrag dazu wären, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Dazu höre ich von Ihnen auch nie wirklich einen konstruktiven Vorschlag.

Wir müssen uns vor Augen führen, dass die SPÖ nach gut zehn Regierungsjahren drei Tage vor dem Wahlkampf (Abg. Schieder: Es ist schon Wahlkampf!) das Problem erkennt, dass wir eine Frage in Sachen Unterhalt zu klären hätten. Ich finde es ja gut, wenn der Faule am Abend fleißig wird, das ist besser als gar nie, aber drei Tage vor der Wahl so ein Thema aufzutischen, ist keine großartige Leistung! (Beifall bei den NEOS.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte.

 


16.41.55

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Debatte macht mich traurig und zornig zugleich. (Abg. Schimanek: Mich auch!) Das muss ich wirklich hier an dieser Stelle sagen. Da Herr Abgeordneter Loacker jetzt bedauert, dass hier nicht mehr getan wurde, muss ich sagen: An uns ist es nicht gelegen. Seit dem Jahr 2000, seit ich in der Politik tätig bin, sprechen wir immer wieder über die Reform des Unterhaltsrechtes. Meines Wissens ist im Jahr 2007, glaube ich, als die letzte Justizministerin von der SPÖ gestellt wurde, von Maria Berger das letzte Mal eine Verbesserung für die Allein­erziehenden im Unterhaltsvorschußgesetz geleistet worden. – So viel zu den Tat­sachen.

 


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