Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 293

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Die Ausbauoffensive im Bereiche der Ganztags- Kinderbetreuung fortzusetzen und in den kommenden Jahren die nötigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Ein zweites Gratis- Kindergartenjahr einzuführen.

Einen bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmen gemeinsam mit den Ländern zu erar­beiten und zu erlassen.

Einen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Ganztagsbetreuungsplatz für jedes Kind in Österreich ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ab 2020 einzuführen.

Im Rahmen des Aufgabenorientierten Finanzausgleichs sicherzustellen, dass qualität­volle Ganztagsbetreuungsplätze und Krippenplätze besonders bei der Mittelvergabe berücksichtig werden.“

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Ich möchte diesen Antrag auch noch wie folgt begründen: Warum ist mir dieser bun­des­einheitliche Qualitätsrahmen so wichtig? Es gab einen Oberlandesgerichts­ent­scheid gegen eine Kindergartenpädagogin. Man hat ihr vorgeworfen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen wäre, weil in der Turnstunde, die diese Kinder­gartenpädagogin mit 21 Kindern alleine durchzuführen  hatte, traurigerweise ein Mädchen bei den Turnübungen von der Sprossenwand mit der Langbank abgestürzt ist und sich verletzt hat.

Diese Kindergartenpädagogin wurde geklagt und verurteilt – und das kann nicht sein! Daher pochen wir so sehr auf diesen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen. Solche Dinge dürfen nicht mehr passieren. Da ist von uns Sorge zu tragen, dass die Länder – es ist eine Länderkompetenz – ihr Personal so aufstellen, dass so etwas nie mehr pas­sieren kann. Ansonsten werden wir natürlich das Gesetz auch mitunterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.27


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Lueger soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Angela Lueger, Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Elementarpädagogik und Vereinbarkeit

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 12, Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (1776 d.B.) in der 199. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2017

Frühkindliche Bildung unterstützt nicht nur den Spracherwerb und ist gesundheits­fördernd, sondern trägt insgesamt zu einer inklusiveren, gerechteren Gesellschaft bei. Unabhängig von der finanziellen und sozialen Situation ihrer Familie sollen allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Leben ermög­licht werden. Der Kindergarten ist somit Fundament und Ort der Begegnung, auf dem Kinder ihre Zukunft aufbauen. Es braucht flächendeckend qualitätsvolle Ganztags­betreu­ungs­plätze auch um Eltern Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie echte Wahlfreiheit zu ermöglichen.

In den letzten 10 Jahren konnten dank der Anstoßfinanzierung des Bundes sowie der Anstrengungen von Ländern und Gemeinden die Betreuungsplätze in Österreich ver-


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