Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 299

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Wer stimmt dem zu? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

23.43.0413. Punkt

Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherzahlungskontogesetz geändert wird (2284/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Konsumentenschutz eine Frist bis 5. Oktober 2017 zur Berichterstattung gesetzt.

Es besteht kein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


23.43.34

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es liegt uns ein Antrag zur Änderung des Verbraucherzahlungs­kontoge­setzes vor, ein Antrag der SPÖ, mit dem die Entgelte für Bargeldabhebungen an Bankomaten neu geregelt werden sollen. Österreichische Banken sollen entsprechend diesem Antrag das Behebungsentgelt von unabhängigen Bankomatbetreibern übernehmen.

Worum geht es? – Zurzeit wird das Bankomatengeschäft in Österreich mit wenigen Ausnahmen vorwiegend von Banken geführt, und diese Banken verrechnen mit wenigen Ausnahmen kein Entgelt. Ich glaube, nur in Tirol gab es irgendwo Einzelfälle mit einer Buchungsgebühr. Nun sind Betreiber auf den Markt getreten, die aus­schließlich ein Bankomatengeschäft betreiben. Das heißt, die müssen für diese Dienstleistung, die sie anbieten, natürlich etwas verlangen, denn sie wollen ja auch einen Gewinn erwirtschaften.

Der Antrag der SPÖ liegt uns offensichtlich aufgrund von Beschwerden von Ver­brauchern vor, die, wenn sie zu so einem unabhängigen Bankomatbetreiber gegangen sind, dort Gebühren zu zahlen hatten. Vorliegender Antrag sieht vor, dass diese Gebühren, die ein unabhängiger Anbieter, ein externes Unternehmen, das damit Gewinn erwirtschaftet, verlangt, von der kontoführenden Bank, also dort, wo man dann auch abrechnet, was man von einem Bankomaten, von welchem auch immer, geholt hat, übernommen werden sollen. Skurril, nicht? (Abg. Greiner: Was ist da skurril? – Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.) – Für wen, ist die Frage.

Das stärkt natürlich die Einstellung der SPÖ: Irgendwer soll es bezahlen, wer, ist egal. In dem Fall sollen es die Banken sein. Die Banken – und das ist das wirklich Erstaunliche daran – werden damit genötigt, den Mitbewerber zu finanzieren – und zwar zur Gänze. Sie zahlen ihm, wenn sie diese Gebühren übernehmen müssen, die Ausgaben, sie zahlen ihm den Gewinn, sie sichern ihm ein risikoloses Geschäft. Das kann es ja wohl nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Ich habe das jetzt nicht verstanden, aber es wird nicht so wichtig gewesen sein. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz: Die ÖVP klatscht, obwohl sie nicht weiß, ob sie es akustisch oder inhaltlich nicht verstanden hat!)

Was wird das bedeuten? – Banken werden diese Gebühren nicht ganz einfach über­nehmen können. Es wird Auswirkungen geben, die für die Konsumenten nicht erfreu­lich sein werden. Das muss man ganz einfach so sehen. Es ist zudem auch verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Banken haben bekanntlich ein verfassungs­rechtlich gesichertes Eigentumsrecht. Es ist die Wettbewerbsbehörde dagegen, es


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