Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 338

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aber wenn ich der Meinung bin, dieses Denkmal sollte den Schutz nicht verlieren, dann weiß ich gar nicht, ob das nicht schon passiert ist. Ich kann auch den Bescheid nicht einsehen, bis das Objekt dann irgendwann einmal weggerissen ist.

Der nächste Punkt: die Parteienstellung der Zivilgesellschaft – ähnlich wie beim Kon­sumentenschutz. Es kann nicht sein, dass die Einzigen, die Einspruch erheben können, die Eigentümer und der Bürgermeister beziehungsweise der Landeshaupt­mann sind. Wenn nämlich der Bürgermeister beziehungsweise der Landeshauptmann und der Eigentümer ein und dieselbe Person sind, dann gibt es ja überhaupt nur eine Person, die Einspruch erheben kann, und wenn diese Person einen positiven Bescheid für den Abriss bekommt, dann wird überhaupt niemand dagegen protestieren. Daran gehört eindeutig etwas geändert.

Schlussendlich noch, und dann bin ich schon fertig: Die steuerliche Absetzbarkeit wird in keiner Weise angesprochen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Privaten, die in diesen Denkmalschutz investieren, die viel Geld investieren, um etwas Schützens­wertes zu erhalten, ist ganz, ganz wichtig. Sonst geschieht nämlich Folgendes – und das geschieht wirklich sehr häufig –: Die Eigentümer lassen die Gebäude einfach verfallen, bis das Denkmalamt sagt: Jetzt können wir nichts mehr schützen, denn jetzt ist nichts mehr da! – Das kann es nicht sein!

Ich habe, glaube ich, zehn Jahre lang Anträge gestellt, die immer vertagt worden sind. Die ganz einfache Lösung wäre: steuerliche Absetzbarkeit dieser Investitionen. Das hilft uns wirtschaftlich und kulturell. – Danke, es gäbe noch viel zu sagen. (Beifall des Abg. Öllinger.)

1.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


1.59.39

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt eine Debatte, bei der man fast ein bisschen wehmütig geworden ist, angesichts so vieler Abschiedsreden. Das gleicht ja fast einer Selbst­auflösung des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses.

Also ich hoffe, das hat nichts mit der Vorsitzführung zu tun, dass ihr euch jetzt alle schleichts – nicht böse gemeint! Ich bin sehr froh und auch begeistert und ein bisserl stolz drauf, dass dieser Ausschuss so sachlich und konstruktiv arbeitet, in Ruhe und konsequent versucht, der Sache auf den Grund zu gehen. Und ich möchte wirklich allen Fraktionen und allen, die da dabei gewesen sind, dafür ein herzliches Danke­schön aussprechen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn es um politische Themen geht, wenn es um Steuergeldverschwendung geht, dass man so vernünftig miteinander arbeitet. Man sieht jedoch, wenn man es will, geht es doch, und das ist etwas, das ich sehr schätze, weil ich aus dem Bereich der Finanzkontrolle komme. Da merkt man, man kommt nur auf etwas drauf oder es gibt nur dann Lösungen, wenn man versucht, zusammenzuarbeiten. Das ist der Punkt! (Beifall bei der FPÖ.)

Thema Steuergeldverschwendung: Ich möchte an dieser Stelle eine Lanze für den Rechnungshof brechen, dessen Mitarbeiter wirklich akribisch genau und objektiv ihre Berichte erstellen, die wirklich eine hervorragende Arbeitsgrundlage für uns im Parla­ment sind. Ich werde versuchen, das auch in der nächsten Legislaturperiode so weiter­zuführen wie bisher, also diese Geschichten, die der Rechnungshof in seinen Werken aufzeigt, so zu bearbeiten, dass dann schlussendlich auch Dinge vernünftig geändert oder verändert werden können. Das Thema Steuergeldverschwendung ist beim Rech­nungshof immer mit Fakten belegt.

 


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